|
 |
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst die Bereiche von Alt-Böckingen, in denen ein einheitliches Ortsbild vorhanden ist und die in überwiegendem Maße schon vor dem Zweiten Weltkrieg bebaut worden sind. Von besonderer Bedeutung ist dabei die regelmäßige Straßenrandbebauung aus dem 19. und frühen 20. Jahrhundert.
Dazu gehören einige Straßenzüge mit einer Gründerzeitbebauung nördlich der Stadtbahnlinie im Bereich der Großgartacher Straße.
Der überwiegende Bereich liegt südlich der Stadtbahnlinie, insbesondere zwischen dem Bahngelände und der Ludwigsburger Straße. Dazu kommen einzelne Bereiche westlich der Ludwigsburger Straße mit einem einheitlichen Ortsbild bzw. einem hohen Anteil historischer Bebauung. Prägend ist dabei insbesondere der Bereich bis zur ehemaligen Ziegelei zwischen Heuchelberg- und Stockheimer Straße. Zu nennen ist weiterhin der Bereich um die Eppinger- und Heckenstraße sowie die Siedlung aus den 20er und 30er Jahren im Bereich der Mühlstraße zwischen August-Hornung- und Keilstraße. |
Einzelne Bereiche, die in überwiegendem Maße nach dem Zweiten Weltkrieg bebaut wurden bzw. über wenig schützenswerte Bausubstanz verfügen, sind nicht im Geltungsbereich enthalten.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ist dem obigen Übersichtsplan zu entnehmen.
Konsequenzen der Erhaltungssatzung
Im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung bedürfen der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung und die Neuerrichtung baulicher Anlagen der Genehmigung. Durch die Erhaltungssatzung werden ortsbildtypische Gebäude rechtlich verbindlich geschützt. Abbrüche ortsbildprägender Gebäude sind dadurch unzulässig. Änderungen an den von der Straße sichtbaren Fassaden müssen mit der Stadt abgestimmt und genehmigt werden. Somit soll insbesondere das Anstreichen, Verputzen und Dämmen prägender Ziegelfassaden von außen verhindert werden. Neubauten sollen sich gestalterisch in die Umgebung einfügen. Bei Verstößen können Bußgelder bis zu 25.000 Euro verhängt werden.
Erforderliche Antragsunterlagen (in zweifacher Ausführung)
Beim Planungs- und Baurechtsamt ist der Antrag auf Genehmigung im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung mit der zugehörigen Baubeschreibung einzureichen. Darin müssen die geplanten Maßnahmen (z.B. Neueindeckung Dach, neuer Fassadenanstrich etc.) beschrieben werden.
Darüber hinaus können je nach Vorhaben weitere Unterlagen zur Beurteilung notwendig sein, z.B. Fotomontagen oder Ansichten der betroffenen Fassadenseiten mit Darstellung der geplanten Änderungen.
Kostenlose Beratung
Um Hauseigentümer bei der Sanierung ihrer Gebäude zu unterstützen, bietet die Stadt im Zuge des Genehmigungsverfahrens zusammen mit einem externen Spezialisten für die Modernisierung und Instandsetzung historischer Gebäude eine kostenlose Beratung vor Ort an. Dabei werden Tipps gegeben, wie man sein Gebäude trotz der Erhaltungssatzung energetisch sanieren kann.
Planungs- und Baurechtsamt Tilmann von Frantzius Cäcilienstraße 45 74072 Heilbronn Tel. (07131) 56-32 36 Mail an Herrn von Frantzius
|