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Landeswohnraumförderprogramm

Das Landeswohnraumförderprogramm 2012 ist am Anfang Januar 2012 in Kraft getreten. Im Landeswohnraumförderprogramm 2012 werden sowohl Neubauten als auch der Erwerb von vorhandenem (älteren) Wohnraum gefördert.

Die Förderung ist für Familien oder Alleinerziehende mit mindestens einem Kind (unter 18 Jahre) mit einem Darlehen möglich, das 15 Jahre zinsverbilligt ist. In besonderen Fällen ist auch teilweise ein Zuschuss möglich.

Neu im Landeswohnraumförderprogramm 2012 ist, dass Vorhaben nur gefördert werden können, wenn das Gebäude bestimmte energetische Standards erfüllt oder Maßnahmen zur Verbesserung der energetischen Situation vorgenommen werden:

  • Neubauten müssen mindestens den Standard „KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV 2009)“ erfüllen
  • Beim Erwerb eines bestehenden Wohnraums vor Bauantragsjahr 1995 muss das Objekt mindestens die Vorgaben der Wärmeschutzverordnung 1995 erfüllen.
  • Beim Erwerb eines bestehenden Wohnraums bis Bauantragsjahr 1994, der die Wärmeschutzverordnung 1995 nicht erfüllt, müssen Maßnahmen durchgeführt werden, die die Voraussetzungen der KfW-Programme „Energieeffizient Sanieren“ oder „Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahmen“ erfüllen.

Junge, kinderlose Paare mit Kinderwunsch können wie bisher ein sogenanntes Optionsdarlehen beantragen. Dies ist zunächst ein normales Bankdarlehen. Wenn aber innerhalb von sechs Jahren nach Darlehenszusage ein oder mehrere Kinder geboren werden, gibt es für jedes hinzukommende Kind entweder einen einmaligen Zuschussbetrag oder eine Zinsverbilligung des Restdarlehens.

Weitere Informationen können Sie den hier eingestellten Hinweisen entnehmen. Die Hinweise können nur einen groben Überblick über die Fördermöglichkeiten und Fördervoraussetzungen des Landeswohnraumförderprogramms 2012 vermitteln. Sie ersetzen kein persönliches Beratungsgespräch. Ein solches können Sie bei der der Wohnraumförderungsstelle der Stadt Heilbronn vereinbaren, wenn das Objekt, das gekauft oder gebaut werden soll, im Stadtkreis Heilbronn liegt.

Planungs- und Baurechtsamt
Service Center
Cäcilienstraße 45
74072 Heilbronn
Tel. (07131) 56-20 14 Herr Winkler oder
Tel. (07131) 56-20 17 Herr Ott

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