Für den Fall, dass das Mietverhältnis nur wegen Mietschulden gekündigt wurde und Sie diese Schulden nicht selbst begleichen können, besteht eventuell die Möglichkeit, eine Hilfe nach dem Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SBG II) oder nach dem Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII) zu erhalten. Hierzu wenden Sie sich bitte umgehend an folgende Stellen:
Sofern Sie erwerbsfähig im Alter zwischen 15 und unter 65 Jahren sind und Ihren laufenden Mietverpflichtungen nicht nachkommen können, sollten Sie bei der Agentur für Arbeit Heilbronn, Bahnhofstraße 12, 74072 Heilbronn prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben.
Des weiteren besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, bestehende Mietrückstände durch die Stadt Heilbronn zu übernehmen. Wenden Sie sich deshalb bitte zusätzlich an Ihren Sachbearbeiter für das SGB II beim Amt für Familie, Jugend und Senioren, Gymnasiumstraße 44, 74072 Heilbronn.
Falls Sie nicht erwerbsfähig oder über 65 Jahre alt sind, können Sie den Antrag auf Übernahme der Mietrückstände direkt beim Amt für Familie, Jugend und Senioren der Stadt Heilbronn, Abteilung Sozialhilfe (3. OG), Gymnasiumstraße 44, 74072 Heilbronn, stellen.
Im Rahmen Ihrer persönlichen Vorsprache (nach Terminvereinbarung) sollten Sie alle wichtigen Unterlagen (Einkommens- und Vermögensnachweise, Mietvertrag, Mietkündigungsschreiben mit Auflistung der Rückstände etc.) bei sich führen, damit eine rasche Entscheidung erfolgen kann. |