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Bürgeramt Böckingen mit Verwaltungsstelle in Klingenberg

Bürgeramt Böckingen

Bürgeramt Böckingen
Grünewaldstraße 15
74080 Heilbronn
Tel. (07131) 56-38 01
Fax (07131) 56-36 66
Mail ans Bürgeramt Böckingen

zum Stadtplan

Leiter: Herr Tetenberg

Öffnungszeiten
Montag 8.30 bis 12.30 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr
Donnerstag 7.30 bis 12.30 Uhr
Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr

Haltestellen Sonnenbrunnen und Grünewaldschule
Buslinien 1, 5, 8, 13, 61, 62 Stadtbahn

Verwaltungsstelle Klingenberg

Verwaltungssprechstunden in Klingenberg
Theodor-Heuss-Straße 113
74081 Heilbronn
Tel. (07131) 39 88 00
Fax (07131) 56-36 66
Mail ans Bürgeramt Böckingen

zum Stadtplan

Öffnungszeiten
Mittwoch 9 bis 12 Uhr

Haltestelle Tränkgasse
Buslinie 1

Einwohnerangelegenheiten

  • Meldeangelegenheiten: Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung etc.
  • Passangelegenheiten: Personalausweise, Reisepässe und Kinderreisepässe
  • polizeiliche Führungszeugnisse
  • Beglaubigung von Kopien und Unterschriften
  • Verpflichtungserklärungen für Einladungen
  • Verkauf von Adressbüchern und Stadtplänen
  • Schwerbehindertenausweis abholen
  • Hund an- und abmelden
  • Fundsachen abliefern
  • Müllangelegenheiten, Abfallsäcke

Gewerbe und Straßenverkehr

  • Erstantrag und Erweiterung von Führerschein, Ersatzführerschein
  • Internationaler Führerschein
  • EU-Kartenführerschein - Umtausch
  • Gewerbean-, ab- und -ummeldungen
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • vorübergehende Gaststättenerlaubnisse (Gestattungen)
  • Sperrzeitverkürzungen, Besenwirtschaften anzeigen
  • Fischereischeine
  • Parkausweise für Bewohner
  • Parkausweise für Schwerbehinderte
  • Sondernutzungserlaubnisse

Soziales und Wohnen

  • Landesfamilienpass und städtischer Familienpass
  • Wohnberechtigungsbescheinigung
  • Wohngeld beantragen
  • Eltern- und Landeserziehungsgeld
  • Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren: Empfänger von Sozialleistungen nach dem SGB II und SGB XII können unter Vorlage der Drittbescheinigung (Anlage zum Bewilligungsbescheid) direkt bei der GEZ die Befreiung beantragen. Eine Vorsprache bei den Bürgerämtern ist in diesen Fällen nicht mehr notwendig.
  • Lakra-Fördermittel, Fehlbelegungsabgabe und Ausnahmen vom Zweckentfremdungsverbot

Sie erhalten auch Formulare für

  • Lohnsteuerjahresausgleich und Einkommenssteuererklärung
  • Anmeldungen zur städtischen Musikschule

Weitere Infos: