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Baulandumlegungsverfahren

Umlegungplan

Amtliche Umlegung
Die Stadt Heilbronn hat aus Mitgliedern des Gemeinderates und beratenden Sachverständigen einen ständigen Umlegungsausschuss eingerichtet. Als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses ist das Vermessungs- und Katasteramt für die Durchführung von Baulandumlegungsverfahren zuständig.

Vereinfachte Umlegung
Ein Umlegungsverfahren kann als vereinfachte Umlegung durchgeführt werden, wenn lediglich

  • unmittelbar aneinander grenzende oder in enger Nachbarschaft liegende Grundstücke oder Teile von Grundstücken untereinander getauscht oder
  • Grundstücke, insbesondere Splittergrundstücke oder Teile von Grundstücken, einseitig zugeteilt werden.

Umlegung

Freiwillige Baulandumlegung
Besteht zwischen den betroffenen Grundstückseigentümern Einigkeit über alle zu treffenden Regelungen, kann die Umlegung als freiwilliges Verfahren durchgeführt werden. In diesem Fall vertritt das Vermessungs- und Katasteramt die Interessen der Stadt als Beteiligter im Verfahren.

Auskunft und Beratung: Tel. (07131) 56-26 91