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Baulandumlegungsverfahren
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Amtliche Umlegung
Die Stadt Heilbronn hat aus Mitgliedern des Gemeinderates und beratenden Sachverständigen einen ständigen Umlegungsausschuss eingerichtet. Als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses ist das Vermessungs- und
Katasteramt für die Durchführung von Baulandumlegungsverfahren
zuständig.
Vereinfachte Umlegung
Ein Umlegungsverfahren kann als vereinfachte Umlegung
durchgeführt werden, wenn lediglich - unmittelbar aneinander grenzende oder in enger Nachbarschaft liegende
Grundstücke oder Teile von Grundstücken untereinander getauscht oder
- Grundstücke, insbesondere Splittergrundstücke oder Teile von Grundstücken, einseitig zugeteilt werden.
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Freiwillige Baulandumlegung
Besteht zwischen den betroffenen Grundstückseigentümern Einigkeit über alle zu treffenden Regelungen, kann die Umlegung als freiwilliges Verfahren durchgeführt werden. In diesem Fall vertritt das Vermessungs- und Katasteramt die Interessen der Stadt als Beteiligter im Verfahren.
Auskunft und Beratung: Tel. (07131) 56-26 91 |
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