Grundstücksteilung
Neue Flurstücksgrenzen müssen zur Festlegung im Liegenschaftskataster vermessen werden. Danach können die damit verbundenen Eigentumsänderungen im Grundbuch eingetragen werden.
Grenzfeststellung
Bei einer Grenzfeststellung werden auf Antrag die Grenzpunkte vor Ort überprüft oder gegebenenfalls neu vermarkt.
Gebäudeaufnahme
Neu errichtete Gebäude und Gebäudeveränderungen sind nach ihrer Fertigstellung zur Fortführung des Liegenschaftskatasters einzumessen.
Lageplan zum Bauantrag
Der Lageplan mit seinem zeichnerischen und schriftlichen Teil ist ein wichtiger Bestandteil des Bauantrages. In ihm werden das geplante Bauvorhaben dargestellt und die erforderlichen Erhebungen und Berechnungen eingetragen.
Auskunft und Beratung im Servicecenter:
Tel. (07131) 56-28 22
Entwurfs- und Baumessung für Hoch- und Tiefbauvorhaben
Absteckung, Schnurgerüst einschneiden, Höhenangaben,
Bestandsaufnahmen für Bauvorhaben.
Führung und Erneuerung des örtlichen Höhenfestpunktfeldes
Das Höhenfestpunktfeld bildet die Grundlage der Höhenvermessung. Es ist durch Höhenpunkte an Bauwerken gekennzeichnet. An diesen können Höhenmessungen aller Art angeschlossen werden.
Sondervermessungen
z.B. periodische Setzungsmessungen an Brücken und Gebäuden, Bestimmung von First- und Traufhöhen.