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06.09.2010
Hausnummer kann Leben retten
Pflicht der Hauseigentümer
Jeder Hauseigentümer sollte das Anbringen seiner Hausnummer nicht nur als eine lästige Pflicht ansehen, da im Ernstfall sein eigenes Leben oder das seiner Hausbewohner von einer gut sichtbaren Hausnummer abhängen kann. Denn Not- und Rettungsdienste, Lieferanten, Postboten, Taxifahrer und Besucher müssen ihr Ziel auf dem kürzesten Weg finden.
Auch das Baugesetzbuch weist darauf hin, dass es die Pflicht des Hauseigentümers ist, sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen.
Das Vermessungs- und Katasteramt der Stadt Heilbronn empfiehlt daher, die Hausnummern in großen deutlichen Ziffern - mindestens zehn Zentimeter Größe - am Hauseingang oder Grundstückszugang gut erkennbar anzubringen. Die Hausnummern müssen von der Straße aus gut lesbar, in gutem Kontrast zum Hintergrund, wetterbeständig und nachts möglichst beleuchtet sein.
Unleserliche Nummern sollten schnellstmöglich erneuert werden. Sie müssen an der nächstgelegenen Hausecke angebracht werden und sollten sich nicht in mehr als drei Metern Höhe an der Straßenseite des Gebäudes befinden.
Weitere Auskünfte zur Vergabe bzw. Änderung von Hausnummern erteilt das Service-Center des Vermessungs- und Katasteramtes der Stadt Heilbronn unter Telefon (07131) 56-28 22, Fax (07131) 56-28 80 oder per E-Mail.

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