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Für inländische und ausländische Betriebe und Freiberufler aus dem Dienstleistungsbereich steht seit Ende 2009 ein Einheitlicher Ansprechpartner (EAP) bei der Stadt Heilbronn zur Verfügung. Über diesen können alle notwendigen Formalitäten für die Aufnahme und Ausübung unten aufgeführter Dienstleistungstätigkeiten abgewickelt werden. Der Einheitliche Ansprechpartner erfüllt, wenn dies gewünscht wird, die Funktion eines Verfahrenslotsen. Er sorgt dafür, dass das Anliegen zügig und kompetent bearbeitet wird und vermittelt zwischen Antragsteller und zuständiger Fachbehörde. |
Selbstverständlich können sich Unternehmen auch weiterhin direkt an die zuständigen Fachbehörden wenden, bei denen auch die sachliche Entscheidungskompetenz verbleibt. Amtssprache ist in sämtlichen Fällen Deutsch.
Präsentation und Kurzfilm zu Funktion und Aufgaben des EAP
Einheitlicher Ansprechpartner (EAP) Stabsstelle Wirtschaftsförderung Marktplatz 7 74072 Heilbronn Tel. (07131) 56-20 03 Fax (07131) 56-34 00 Mail an den EAP
Mail an den EAP über eine sichere, verschlüsselte Plattform
zum Stadtplan
Telefonzentrale der Stadtverwaltung: (07131) 56-0
Elektronisches Verfahren
Die elektronische Abwicklung der Verfahren erfolgt über das Verwaltungsportal des Landes Baden-Württemberg www.service-bw.de in der Rubrik „Selbstständigkeit online". Für das elektronische Verfahren ist eine Registrierung bzw. Anmeldung erforderlich, so dass Sie gesichert mit der Behörde kommunizieren können.
Direkt zur Registrierung/Anmeldung
Hier können Sie nun das von Ihnen gewünschte Verfahren auswählen. Bitte geben Sie zunächst den Ort ein, bevor Sie „zur elektronischen Verfahrensabwicklung" wechseln.
In www.service-bw.de sind weitere Verfahren - über die EU-Dienstleistungsrichtlinie hinaus - hinterlegt, die über die elektronische Verfahrensabwicklung bearbeitet werden können.
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