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Abmeldung bei Wegzug

Eine Abmeldung ist nur noch erforderlich, wenn im Inland keine neue Wohnung bezogen wird, das heißt bei Aufgabe einer von mehreren Wohnungen und bei Wegzug ins Ausland. Für deutsche Staatsangehörige, EU-Bürger und ausländische Staatsangehörige mit unbefristetem Aufenthalt kann die Abmeldung

  • bei den Bürgerämtern in den Stadtteilen oder
  • beim Zentralen Bürgeramt im Heilbronner Rathaus erfolgen.

Ausländische Staatsangehörige mit befristeter Aufenthaltsgenehmigung melden sich

  • bei der Ausländerbehörde im Rathaus, Eingang Lohtorstraße, 2. Stock, ab.

Voraussetzungen/Unterlagen:

  • Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis/Kinderreisepass von allen umziehenden Personen

Sie können sich bei der Abgabe des Meldescheines auch von einer geeigneten Person vertreten lassen. Bitte geben Sie dieser Person zusätzlich zum ausgefüllten und unterschriebenen Abmeldeformular Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Sie können sich auch schriftlich abmelden.

Zentrales Bürgeramt im Rathaus
Marktplatz 7
74072 Heilbronn
Tel. (07131) 56-38 00
Fax (07131) 56-36 78
Mail ans Zentrale Bürgeramt

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Öffnungszeiten Zentrales Bürgeramt
Montag 7.30 bis 12.30 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12.30 Uhr
Mittwoch 8.30 bis 12.30 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr
Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr

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