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Kinderreisepass

Zum 1. Januar 2006 wurde der Kinderausweis von den neuen maschinenlesbaren Kinderreisepässen abgelöst. Anders als die Kinderausweise muss der Kinderreisepass unabhängig vom Alter des Kindes mit einem Lichtbild versehen werden, das mit Ausnahme einzelner Kriterien den biometrischen Anforderungen entsprechen muss (siehe auch Reisepass). Das Kind muss für die Beantragung des Kinderreisepasses persönlich erscheinen, damit die Identität geprüft werden kann. Aus diesem Grund ist auch bei späterer Aktualisierung des Kinderreisepasses (z.B. Größe, Augenfarbe, Lichtbild) die Anwesenheit des Kindes erforderlich.

Ab dem 1. November 2007 wird der Kinderreisepass nur noch bis zum 12. Lebensjahr des Kindes ausgestellt oder verlängert. Die Gültigkeitsdauer beträgt maximal 6 Jahre bzw. bis zum 12. Lebensjahr..

Kinderreisepässe, die vor dem 1. November 2007 bis zum 16. Lebensjahr ausgestellt oder verlängert wurden, behalten ihre Gültigkeit. Die Verlängerung eines Kinderreisepasses ist nur noch bis zum 12. Lebensjahr möglich. Für die Verlängerung gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Erstausstellung. Es besteht auch die Möglichkeit, bereits für Kinder einen Personalausweis zu beantragen.

Für die Einreise in bestimmte Staaten ist für Kinder, auch für Babys, unter Umständen trotzdem ein Reisepass vorgeschrieben. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die Konsulate der jeweiligen Länder oder Ihr Reisebüro. Informationen zu den Einreisebestimmungen finden Sie auch unter www.auswaertiges-amt.de.

Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, kann der Kinderreisepass sofort ausgestellt werden.

Voraussetzungen/Unterlagen:

  • Geburtsurkunde
  • Nachweis der Eigenschaft als Deutsche/r (in der Regel durch Vorlage der Reisepässe oder Personalausweise der Eltern)
  • Personalausweis oder Reisepass der vorsprechenden gesetzlichen Vertreter
  • unabhängig vom Alter des Kindes ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild aus neuester Zeit nach so genanntem ICAO-Standard (Format 35 x 45 Millimeter, Gesichtsgröße 32 bis 36 Millimeter, neutraler Gesichtsausdruck, frontal aufgenommen, einfarbiger heller Hintergrund sowie einige weitere Kritierien; für Babys und Kleinkinder gelten vereinfachte Regeln).
  • Anwesenheit des Kindes.

Sollten nicht beide Elternteile gemeinsam den Antrag stellen:

  • formlose schriftliche Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils (Einverständnis kann auch bei der Abholung des Kinderreisepasses gegeben werden)
  • Personalausweis oder Reisepass des nicht anwesenden Elternteils
  • eventuell Urteil des Amtsgerichts wegen Übertragung des Sorgerechts

Bei nicht verheirateten oder getrennt lebenden Eltern:

  • Antragsberechtigt ist der sorgeberechtigte Elternteil, bei dem das Kind sich mit Zustimmung des anderen Elternteils bzw. aufgrund eines Urteils gewöhnlich aufhält. In Zweifelsfällen werden weitere Unterlagen z. B. zum Sorgerecht verlangt oder das Einverständnis des anderen Elternteils eingeholt.

Gebühren:

Der Kinderreisepass kostet 13 Euro, die Verlängerung oder Änderung jeweils 6 Euro.

Verlust von Ausweispapieren:

Sollten Sie Ihren Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis/Kinderreisepass verlieren oder sollte er Ihnen gestohlen werden, müssen Sie uns dies unverzüglich mitteilen. Das Wiederauffinden ist ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.

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