Die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für das Jahr 2011. Der Grund hierfür ist das neue elektronische Verfahren, das ab 2012 in vollem Umfang anlaufen soll. Die Gemeinden waren nur noch bis zum 31. Dezember 2010 für die Lohnsteuerkarten zuständig. Für alle Änderungen, Neu- und Ersatzausstellungen ist seit dem Jahr 2011 das Finanzamt zuständig. Nähere Informationen hierzu gibt es unter www.elster.de.
Bei den Bürgerämtern erhalten Sie aber weiterhin Formulare, z.B. für den Lohnsteuerjahresausgleich.
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