Zur Beantragung des Reisepasses müssen Sie wegen der Unterschrift persönlich bei einem der Bürgerämter vorbeikommen. Die Herstellung des Reisepasses bei der Bundesdruckerei in Berlin dauert vier bis sechs Wochen. Die Verlängerung des alten Reisepasses ist nicht möglich.
Ab dem 1. November 2007 gibt es den so genannten ePass der zweiten Generation. Bei diesem werden neben dem digitalen Lichtbild auch zwei Fingerabdrücke im Chip des Passes gespeichert. Die Fingerabdrücke werden elektronisch mit einem Scanner erfasst. Eine zentrale Speicherung der Fingerabdruckdaten findet nicht statt. Bei Kindern unter sechs Jahren oder wenn dauerhafte medizinische Gründe vorliegen, werden keine Fingerabdrücke erhoben. Nähere Informationen finden Sie auch unter www.epass.de.
Kindereinträge sowie Ordens- und Künstlernamen dürfen nicht mehr in den Reisepass aufgenommen werden.
Vor dem 1. November 2007 ausgestellte Pässe behalten ihre Gültigkeit und müssen nicht umgetauscht werden. Bei der Abholung des Reisepasses können Sie sich vertreten lassen. Auf Ihrem Abholbeleg ist hierzu eine entsprechende Vollmacht vorgesehen.
Falls es einmal eilig sein sollte, kommt die Beantragung eines Expresspasses in Betracht. In begründeten Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Reisepass zur sofortigen Mitnahme ausgestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass sich Einreisebestimmungen der Länder jederzeit ändern können. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die jeweiligen Konsulate oder Ihr Reisebüro. Informationen zu Einreisebestimmungen finden Sie auch auf der Homepage des Auswärtigen Amts unter www.auswaertiges-amt.de.
Wichtige Information: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig. Ab diesem Tag müssen alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland ein eigenes Reisedokument haben (Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis – je nach Reiseziel). Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument uneingeschränkt gültig.
Voraussetzungen/Unterlagen:
- alter Reisepass oder Personalausweis bzw. Kinderausweis/Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
- ein biometrietaugliches Lichtbild aus neuester Zeit nach so genanntem ICAO-Standard (Format 35 x 45 Millimeter, Gesichtsgröße 32 bis 36 Millimeter, neutraler Gesichtsausdruck, frontal aufgenommen, einfarbiger heller Hintergrund sowie einige weitere Kritierien)
- nach Heirat oder bei sonstigem Wechsel der Namensführung: Heiratsurkunde beziehungsweise sonstige entsprechende Urkunden
- Spätaussiedler müssen bei der Beantragung von Ausweisen und Pässen zusätzlich ihre Spätaussiedlerbescheinigung beziehungsweise den Bundesvertriebenenausweis sowie ihr Familienbuch vorlegen.
- Bei Ausstellung von Reisepässen an Kinder muss das Einverständnis beider Personensorgeberechtigten beziehungsweise die gerichtliche Sorgerechtsregelung vorliegen, siehe auch Kinderreisepass.
Gebühren:
Der ePass kostet bei Antragstellung 59 Euro und ist zehn Jahre gültig (unter 24 Jahren kostet er 37,50 Euro und ist sechs Jahre gültig). Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass kostet 26 Euro und ist ein Jahr gültig.
Auskunftsservice zu abholbereiten Pässen und Ausweisen:
Wenn Sie bei der Stadt Heilbronn einen neuen Reisepass oder Personalausweis beantragt haben, können Sie sich hier erkundigen, ob Ihr Dokument bereits zur Abholung bereitliegt. Für die Abfrage benötigen Sie die Seriennummer, die Ihnen bei der Beantragung des Dokuments mitgegeben wurde.
Auskunftsservice zu abholbereiten Pässen und Ausweisen
Verlust von Ausweispapieren:
Sollten Sie Ihren Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis / Kinderreisepass verlieren oder sollte er Ihnen gestohlen werden, müssen Sie uns dies unverzüglich mitteilen. Das Wiederauffinden ist ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
Zentrales Bürgeramt im Rathaus Marktplatz 7 74072 Heilbronn Tel. (07131) 56-38 00 Fax (07131) 56-36 78 Mail ans Zentrale Bürgeramt
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