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Veterinärwesen

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Formular für die Anzeige zur Freilandhaltung von Geflügel (PDF-Datei, ca. 23 KB, bitte ausdrucken, ausfüllen und an die Abteilung Veterinärwesen schicken)

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Information des Friedrich-Löffler-Instituts zur
Blauzungenkrankheit

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Empfehlungen des Friedrich-Löffler-Instituts zum Schutz von Wiederkäuern vor dem Befall mit Gnitzen

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Schutzmaßnahmen beim Verbringen von Wiederkäuern (Rind, Schaf und Ziege)

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Tierhaltererklärung über die Durchführung einer Untersuchung und einer Behandlung mit Repellentien zur Insektenabwehr nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit bei Verbringen von Zucht- / Nutztieren aus der 150 km Zone BT in freie Gebiete

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Tierhaltererklärung Schlachttiere über eine Untersuchung nach §§ 1 bzw. 2 der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit bei Verbringen von Schlachttieren aus der 20 km Zone BT oder 150 km Zone BT
in freie Gebiete

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Tierhaltererklärung über die Durchführung einer Untersuchung und einer Behandlung mit Repellentien zur Insektenabwehr nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 b der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit bei Verbringen von Zucht- / Nutztieren aus der 20 km Zone in die 150 km Zone BT

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Tierhaltererklärung über die Durchführung einer Untersuchung und einer Behandlung mit Repellentien zur Insektenabwehr nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 e der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit bei Verbringen von Zucht- / Nutztieren aus der 20 km- über die 150 km Zone BT in freie Gebiete („Zonenhopping“)

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Tierhaltererklärung über die Durchführung einer Behandlung mit Repellentien zur Insektenabwehr nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit bei Verbringen von Nutztieren bis 30 Tage alt aus der 150 km Zone BT in freie Gebiete

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Tierhaltererklärung über die Durchführung einer Behandlung mit Repellentien zur Insektenabwehr nach § 1 Abs. 1 Nr. 2c der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit bei Verbringen von Nutztieren bis 30 Tage alt aus der 20 km Zone in die 150 km Zone BT

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Erklärung des Transporteurs bei Durchfuhr durch bzw. Beladung in BT-Restriktionszonen über die Behandlung von Tiertransportmittel mit Insektiziden nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit

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Allgemeinverfügung nach der Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit und der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit zur Verhütung und Bekämpfung der Blauzungenkrankheit