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Grabarten

Auf den Heilbronner Friedhöfen werden folgende Arten von Grabstätten zur Verfügung gestellt:

  • Reihengräber
  • Wahlgräber
  • Grabanlagen für anonyme Feuerbestattung (Urnenrasengrab)
  • Urnennischengräber (nur in Kirchhausen)
  • Urnengräber an historischen Grabstellen
  • Gräber im Park:
    -Urnengräber an Bäumen
    -Urnenreihengräber und halbanonyme Urnengräber im Gemeinschaftsfeld
    -Urnengräber in der Narzissenwiese
  • Schmetterlingsgräber (Gemeinschaftsgrabanlage für nicht bestattungspflichtige Kinder)

Reihengräber

Reihengräber sind Grabstätten für Erd- und Feuerbestattungen, die der Reihe nach belegt werden und erst im Todesfall für die Ruhezeit von 18 Jahren zugeteilt werden. In einem Reihengrab darf nur ein Sarg oder eine Urne beigesetzt werden. Nach Ablauf der Ruhezeit werden Reihengräber eingeebnet, wenn zuvor kein Antrag auf Umwandlung in ein Wahlgrab gestellt wird. Eine Umwandlung ist jedoch nur in gemischten Feldern möglich.

 

Kinderreihengräber

Die Erdbestattung und Urnenbeisetzung von Kindern bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr erfolgt in besonders angelegten Kinderreihengräbern. Diese werden für die Ruhezeit von zehn Jahren zugeteilt. Anders als Reihengräber für Erwachsene können Kinderreihengräber immer wieder um zehn Jahre verlängert werden. Kinder dürfen aber auch in Wahlgräbern bestattet werden.

 

Wahlgräber

Wahlgräber sind Grabstätten für Erd- und Feuerbestattungen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für 25 Jahre erworben werden kann. Sie können nur anlässlich eines Todesfalles (oder einer Umbettung) erworben werden. Wahlgräber können ein- oder mehrstellige Grabstätten sein. In Wahlgräbern für Erdbestattungen können zwei Särge übereinander bestattet werden, darüber hinaus können Urnen (und Gebeine) beigesetzt werden.

In einem Wahlgrab sind Nachbestattungen möglich, wenn das Nutzungsrecht mindestens bis zum Ablauf der Ruhezeit (18 Jahre; bei Kindern bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr zehn Jahre) dauert. Ist dies nicht der Fall, muss das Nutzungsrecht mindestens bis zum Ablauf der Ruhezeit verlängert werden. Das Nutzungsrecht kann innerhalb eines Jahres vor seinem Ablauf um zehn Jahre verlängert werden.

Zur Vorsorge kann für die Dauer von zehn Jahren eine Anwartschaft an einer Wahlgrabstätte (Anwartschaftsrecht) erworben werden, die im Rahmen eines Sterbefalls zur Nutzung der Grabstätte berechtigt.

Die Nutzungsrechte an Urnengräbern an Bäumen (Gräber im Park) auf dem Westfriedhof und an Urnengräbern an historischen Grabstellen auf dem Hauptfriedhof können anlässlich eines Todesfalls oder auch zu Zwecken der Bestattungsvorsorge erworben werden.

 

Urnengräber an historischen Grabstellen (nur auf dem Hauptfriedhof)

Urnengräber an historischen Grabstellen sind Wahlgräber, in denen ausschließlich bis zu zwei Aschenurnen beigesetzt werden dürfen. Das Nutzungsrecht kann bereits zu Lebzeiten zur Vorsorge für die Dauer von 25 Jahren erworben werden. Die gärtnerische Pflege und Unterhaltung sowie die Gestaltung und das Anbringen von Grabmalen erfolgt ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung. Eine gärtnerische Grabgestaltung ist nicht möglich.

 

Grabanlagen für anonyme Feuerbestattung (Urnenrasengrab, nur auf Haupt- und Westfriedhof)

In den Grabanlagen für anonyme Feuerbestattungen wird jeder Urne ein bestimmter Bestattungsplatz zugewiesen. Die Grabanlagen werden von der Friedhofsverwaltung angelegt und unterhalten, eine individuelle Grabgestaltung ist hier nicht möglich. Auf Wunsch können Angehörige an der Urnenbeisetzung teilnehmen.

 

Gräber im Park auf dem Westfriedhof

Urnengräber an Bäumen

Urnengräber an Bäumen sind Wahlgräber, in denen nur Urnen beigesetzt werden dürfen. Das Nutzungsrecht an Urnengräbern an Bäumen kann bereits zu Lebzeiten zur Vorsorge für die Dauer von 25 Jahren erworben werden. Die gärtnerische Pflege und Unterhaltung sowie das Anbringen der Namensnennung erfolgt durch die Friedhofsverwaltung. Eine individuelle Grabgestaltung ist nicht möglich.

Urnenreihengräber und halbanonyme Urnengräber im Gemeinschaftsfeld

Für Urnenreihengräber und halbanonyme Urnengräber im Gemeinschaftsfeld erfolgt die gärtnerische Pflege und Unterhaltung sowie das Anbringen der Namensnennung durch die Friedhofsverwaltung. Eine individuelle Grabgestaltung ist nicht möglich.

Urnengräber in der Narzissenwiese

Bei den Urnengräbern in der Narzissenwiese handelt es sich um eine Gemeinschaftsgrabanlage für Urnen. Die Beisetzung erfolgt ohne Namensnennung in der dem Seerosenteich zugeordneten Narzissen- und Blumenwiese. Die Ruhezeit beträgt 18 Jahre, eine Grabverlängerung ist nicht möglich. Die Pflege der Anlage erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.

 

Schmetterlingsgräber

Die Schmetterlingsgräber auf dem Heilbronner Hauptfriedhof sind eine Grabanlage für früh- und totgeborene Kinder, für die kein Kindergrab erworben wird. Die ruhige Lage im „Wiesental“ bietet Eltern, Geschwistern und Verwandten die Möglichkeit, an dieser Grabstelle Abschied zu nehmen, auch wenn keine Bestattungspflicht bestand.

Von den Schmetterlingen wurde der Name für diese Grabstelle entlehnt, weil die zarten Falter in vielem an früh gestorbene Kinder erinnern. Schmetterlinge sind Inbegriff für Anmut und Schönheit und vermitteln Lebensfreude. So schön sie sind, so schnell sind sie auch wieder davon.

Die Schmetterlingsgräber werden unentgeltlich von der Heilbronner Friedhofsverwaltung unterhalten. Die Anlage geht auf eine gemeinsame Initiative von Heilbronner Friedhofsgärtnern, Steinmetzen und Bestattern, der Klinikseelsorge und dem Pathologischen Institut der SLK-Kliniken, der Elterngruppe Regenbogen sowie dem Grünflächenamt der Stadt Heilbronn zurück. Eingeweiht wurden die Gräber im Jahr 2005.

Zweimal jährlich veranstaltet die evangelische und die katholische Klinikseelsorge der SLK-Kliniken ökumenische Trauerfeiern für betroffene Eltern und Familien.