Umtausch von "Altführerscheinen" in EU-Kartenführerschein
Voraussetzungen/Unterlagen:
- persönliche Antragstellung
- aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (Format 35 x 45 Millimeter, Gesichtsgröße 32 bis 36 Millimeter, neutraler Gesichtsausdruck, frontal aufgenommen, einfarbiger heller Hintergrund sowie einige weitere Kritierien)
- bisheriger Führerschein
Besonderheiten/Befreiungen:
- Klasse A:
Für die Erweiterung der beschränkten Klasse A auf eine Fahrerlaubnis für leistungsunbeschränkte Krafträder ist keine Ausbildung oder Prüfung notwendig.
Es sei denn, die Erweiterung wird vor Ablauf von zwei Jahren nach Erteilung beantragt. In diesem Fall ist eine praktische Ausbildung und Prüfung erforderlich. Die Erweiterung muss persönlich beantragt werden.
- Klasse T:
Personen, die am 31.12.1998 im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse 3 waren und in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind, erhalten diese Klasse auf persönlichen Antrag ohne weitere Voraussetzungen. Fristen für den Umtausch sind in diesem Fall nicht zu beachten.
Zentrales Bürgeramt im Rathaus
Marktplatz 7
74072 Heilbronn
Tel. (07131) 56-38 00
Fax (07131) 56-36 78
Mail ans Zentrale Bürgeramt
zum Stadtplan
Öffnungszeiten Zentrales Bürgeramt
Montag 7.30 bis 12.30 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12.30 Uhr
Mittwoch 8.30 bis 12.30 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr
Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
Bürgeramt Heilbronn-Biberach
Bürgeramt Heilbronn-Böckingen mit Klingenberg
Bürgeramt Heilbronn-Frankenbach
Bürgeramt Heilbronn-Horkheim
Bürgeramt Heilbronn-Kirchhausen
Bürgeramt Heilbronn-Neckargartach
Bürgeramt Heilbronn-Sontheim
|