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Melderegisterauskunft

Die Meldebehörde darf über einzelne bestimmte Einwohner Auskunft aus dem Melderegister über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und Anschriften erteilen, sofern keine so genannten "schutzwürdigen Belange" des Betroffenen beeinträchtigt werden. Geben Sie für eine Auskunft in der unten stehenden Eingabemaske möglichst viele Angaben zu der gesuchten Person ein. Ohne eine eindeutige Identifizierung durch übereinstimmende Daten, z.B. Geburtsdatum oder frühere Anschriften können wir keine Auskunft erteilen.

zur Eingabemaske "Einfache Melderegisterauskunft"

Hinweis: Für die Nutzung der einfachen Melderegisterauskunft muss Ihr Internet-Browser aus datenschutzrechtlichen Gründen eine Verschlüsselung von 128 Bit unterstützen. Dies sind z.B. der Internet Explorer 5.5 (mit SP2) und höher oder Netscape 4.7 und höher.

Wenn Sie häufiger anfragen, beachten Sie bitte das Angebot für Power-User.

Erweiterte Auskünfte, z.B. über Geburtsdatum, können nur erteilt werden, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird. Das berechtigte Interesse ist für jedes erbetene Datum glaubhaft zu machen. Bitte fragen Sie in diesem Fall schriftlich mit den entsprechenden Nachweisen bei uns an.

Die Meldebehörde übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gesuchte Person tatsächlich in der gemeldeten Wohnung wohnt. Die Ermittlung der tatsächlichen Wohnverhältnisse allein für private Zwecke gehört nicht zu den Aufgaben der Meldebehörde. Bitte beachten Sie, dass Meldeunterlagen vor dem Jahr 1982 nur berücksichtigt werden, wenn Sie gezielt eine "Archivauskunft" verlangen. Auch diese kann nur mit den entsprechenden Nachweisen schriftlich bei uns gestellt werden.

Gebühren:

Die Gebühren, die im Voraus entrichtet werden müssen bzw. für die eine Einzugsermächtigung erteilt werden muss, betragen:

für einfache Auskunft

 

8 Euro

für eine erweiterte Auskunft

 

8 Euro

bei Auskunftssperre

 

10 Euro

für eine "Archivauskunft"

 

10 Euro

Die Gebühren können der Anfrage in bar eingelegt werden oder mittels Lastschrift, Verrechnungsscheck oder durch Einzugsermächtigung beglichen werden.

Bürgeramt
Marktplatz 7
74072 Heilbronn
Tel. (07131) 56-3800
Fax (07131) 56-3678
Mail ans Bürgeramt

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