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Heimaufsicht

Gesellige Runde auf dem Balkon des städtischen Pflegeheims Katharinenstift

Die Heimaufsichtsbehörde hat darauf zu achten, dass die Anforderungen des Heimgesetzes in den Heimen erfüllt sind und dauerhaft eingehalten werden. Ihre wichtigste Aufgabe ist es, die Interessen und Bedürfnisse der Bewohner/innen in den Heimen vor Beeinträchtigungen zu schützen sowie die Eigenständigkeit und ein selbstbestimmtes Leben der in den stationären Einrichtungen lebenden Menschen weitgehend zu wahren.

Die Heimaufsichtsbehörde berät und informiert Angehörige, Heimbewohner und Heimbeiräte über ihre Rechte und Pflichten in Angelegenheiten des Heimes. Ferner ist sie Anlaufstelle für Beschwerden und Hinweise. Stellt die Heimaufsichtsbehörde Mängel fest, erfolgt je nach Einzelfall und Schwere des Mangels eine Beratung des Heimes oder eine entsprechende Anordnung zur Mängelbeseitigung.  Des Weiteren steht die Heimaufsichtsbehörde den Trägern bei der Planung und dem Betrieb von Heimen beratend zur Seite.

Zur Zeit unterliegen der Heimaufsicht 13 Pflegeheime mit 1492 Plätzen inklusive 19 Pflegeplätze für Wachkomapatienten (Stand 01.03.2010), zwei Behinderteneinrichtungen mit 118 Wohnheimplätzen und mehreren Außenwohngruppen für je ein bis fünf Bewohner.

 
In der Pflegeheimbroschüre des Stadt- und Landkreises sind die Anschriften und Daten der Heilbronner Heime aufgelistet. Außer hier auf der Website kann sie unter nachfolgender Kontaktadresse angefordert werden.

Broschüre Pflegeheime im Stadt- und Landkreis Heilbronn (PDF-Datei 388 KB)

 
Heimaufsicht
Tel. (07131) 56-38 20 und -36 55
Mail ans Ordnungsamt