Bei einem Todesfall entstehen plötzlich Fragen über die Beurkundung des Sterbefalles und der Bestattung. Mit den nachstehenden Hinweisen können wir nicht alle Fragen beantworten. Jedoch dürfen Sie gerne telefonisch oder persönlich unsere Beratung in Anspruch nehmen. Oft werden Sie als erstes auch mit einem Bestattungsunternehmen Kontakt aufgenommen haben. Ihr beauftragter Bestatter kann Sie selbstverständlich über sämtliche mit der Bestattung zusammenhängende Fragen beraten und Ihnen auch die Formalitäten der Sterbefallanmeldung abnehmen.
Wer ist für die Sterbefallbeurkundung zuständig?
Das Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist.
Ist eine Anzeigefrist zu beachten?
Jeder Sterbefall soll spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag (der Samstag gilt dabei nicht als Werktag) angezeigt werden.
Sterbefall zu Hause
Benachrichtigen Sie bitte Ihren Hausarzt oder den Notarzt. Nach Erhalt der ärztlichen Todesbescheinigungen können Sie ein Bestattungsinstitut Ihrer Wahl beauftragen. Es wird in der Regel alles Notwendige für Sie erledigen. Der beauftragte Bestatter kann auch den Sterbefall beim Standesamt anzeigen. Selbstverständlich können auch Sie selbst persönlich den Sterbefall beim zuständigen Standesamt anzeigen.
Sterbefall im Krankenhaus Am Gesundbrunnen
Sie werden vom Krankenhauspersonal benachrichtigt und informiert. Im Regelfall werden die Sterbeunterlagen von der Krankenhausverwaltung aufgenommen und mit der Anzeige an uns weitergeleitet. Sie können sich jedoch auch dabei an ein Bestattungsinstitut Ihrer Wahl wenden.
Wer meldet den Sterbefall?
Die Beurkundung des Sterbefalles kann erst erfolgen, wenn dem Standesamt der Sterbefall auch angezeigt wurde.
Zur Anzeige sind verpflichtet:
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, oder
- jede andere Person, die unmittelbar vom Sterbefall Kenntnis hat, oder
- Krankenhäuser und weitere Anstalten wie Alten- und Pflegeheime.
Welche Unterlagen werden zur Beurkundung des Sterbefalles benötigt?
Eine pauschale Beantwortung ist dazu nicht möglich. Allgemein wären aber zur Anzeige mitzubringen:
- der nicht vertrauliche Teil der Todesbescheinigung (erhältlich vom Arzt)
- Umschlag 1 des vertraulichen Teils der Todesbescheinigung (ebenfalls vom Arzt)
Bei Ledigen zusätzlich:
Bei Verheirateten zusätzlich:
- Eheurkunde oder Stammbuch
Bei Verwitweten zusätzlich:
- Die Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten
Bei Geschiedenen zusätzlich:
Welche Gebühren fallen an?
Die Beurkundung des Sterbefalles ist gebührenfrei. Sterbeurkunden für die Bestattung und für Rentenzwecke sind ebenfalls gebührenfrei.
Lediglich für die Ausstellung weiterer Sterbeurkunden werden folgende Gebühren fällig:
jede Sterbeurkunde 12 Euro
Nachlassangelegenheiten:
Die Stadt verständigt das Nachlassgericht (Notariat) über Sterbefälle in seinem Zuständigkeitsbereich, über den Nachlass, eventuelle Testamente und voraussichtliche gesetzliche Erben. Dazu benötigen wir aber Ihre Angaben. Aus diesem Grund legt auch schon der Bestatter bei der Besprechung der Bestattungsformalitäten Ihnen einen Fragebogen vor bzw. füllt diesen auf Ihren Wunsch mit Ihnen zusammen aus. Selbstverständlich können aus Datenschutzgründen Sie selbst diesen Fragebogen beantwortet bei uns abgeben.
Bei Fragen zum Thema Sterbefall klicken Sie hier auf Ansprechpartner.
|