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Ehefähigkeitszeugnis - Deutsche heiraten im Ausland

Für die Eheschließung im Ausland benötigen Sie für manche Staaten ein Ehefähigkeitszeugnis. Dieses ist eine Bescheinigung des deutschen Standesbeamten am jetzigen oder ersatzweise letzten Wohnsitz der Verlobten, dass der Eheschließung der beiden in diesem Zeugnis genannten Brautleute kein Ehehindernis nach deutschem Eherecht entgegensteht.

Die erforderlichen Unterlagen erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Wohnsitz-Standesamt.

Für zwei deutsche Verlobte beträgt die Gebühr 40,00 Euro, bei Beachtung ausländischen Rechts 80,00 Euro.

Verbindlich kann natürlich nur der jeweilige ausländische Standesbeamte, vor dem die Ehe geschlossen werden soll, Auskunft über vorzulegende Unterlagen geben. Empfehlenswert ist deshalb auf jeden Fall, dass sich der/die ausländische Verlobte oder deren Verwandte vor Ort bei der zuständigen Traubehörde erkundigen, welche Heiratsunterlagen insgesamt vorgelegt werden müssen.

Grundsätzlich ist die im Ausland geschlossene Ehe gültig, wenn sie vor einer dafür zuständigen Person geschlossen wurde und seitens der Verlobten keine Ehehindernisse vorlagen. Die ausgestellte Heiratsurkunde kann aber vor Ort noch zusätzlicher Beglaubigungen durch dortige Behörden bedürfen - im Einzelfall geben wir Ihnen dazu Auskunft.

Außerdem tritt bei einer Eheschließung im Ausland nicht in jedem Fall die von Ihnen gewünschte und möglicherweise dort auch erklärte Veränderung der Namensführung ein. Eine Erklärung zur Bestimmung Ihres Ehenamens ist nach Rückkehr nach Deutschland bei Ihrem Wohnsitz-Standesamt möglich. Weitere Informationen ersehen Sie unter Namenserklärungen.

Ferner kann für die im Ausland geschlossene Ehe bei einem deutschen Standesamt gegebenenfalls die Anlegung eines Familienbuches beantragt werden. Weitere Informationen dazu ersehen Sie unter Familienbuch.

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