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Bevor Sie sich bei uns trauen lassen können, müssen Sie Ihre Ehe anmelden.
Wo erfolgen die Trauungen?
Die Trauungen in Heilbronn erfolgen im Trauzimmer des Standesamts. Dieses befindet sich im historischen Rathaus, Marktplatz 7, und kann gerne von Ihnen besichtigt werden.
Die Trauungen in den Stadtteilen Biberach, Frankenbach und Kirchhausen erfolgen in den örtlichen Trauzimmern der Bürgerämter.
Ansichten der Trauzimmer |
Zu welchen Zeiten bieten wir Trauungen an?
Mittwoch vormittags Donnerstag nachmittags Freitag vormittags und Samstag vormittags (von April bis Oktober zweimal monatlich; im Dezember einmal).
Ausnahmsweise sind auch an anderen Werktagen während der Dienstzeiten Trauungen auf Anfrage möglich.
Allgemeine Hinweise zur standesamtlichen Eheschließung
Zur Trauung dürfen wir Sie, eventuell mit Trauzeugen und Gästen, vor unserem Trauzimmer begrüßen.
Zeugen sind zur standesamtlichen Trauung nicht mehr vorgeschrieben, aber immer noch möglich (insgesamt bis zu zwei Zeugen). Denken Sie aber bitte daran, dass Sie und gegebenenfalls die Trauzeugen Ausweise oder Pässe dabei haben.
Die nun erfolgende Trauung ist, neben der gesellschaftlichen Bedeutung, vor allem auch eine wichtige Amtshandlung mit weitreichenden rechtlichen Folgen, welche in würdiger Form vorzunehmen ist. Dazu erklären die Verlobten auf Frage vor der Standesbeamtin/dem Standesbeamten, dass sie die Ehe miteinander eingehen wollen (es genügt ein schlichtes „Ja"). Üblich ist auch, dass die Standesbeamtin/der Standesbeamte mit einer Traurede dem Anlass entsprechende Worte an die Verlobten und die Gäste richtet.
Es ist möglich, nach dem „Ja-Wort" die Ringe anzustecken. Fotografieren durch Gäste während der Trauung ist bei uns erlaubt. Mit dem Unterschreiben des Heiratseintrags und den Gratulationen geht die Trauhandlung zu Ende.
Bei Fragen klicken Sie hier auf Ansprechpartner.
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