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Der Mietspiegel der Stadt Heilbronn ist ein „qualifizierter Mietspiegel“ nach § 558d BGB. Er bildet die ortsübliche Vergleichsmiete für Mietwohnungen in Heilbronn ab.
Im Rahmen einer Mieterhöhung ist der Mietspiegel das vorrangige Mittel, um die ortsübliche Vergleichsmiete einer konkreten Wohnung darzustellen. Hierzu enthält er außer der nach vier Baualtersklasse und fünf Wohnungsgrößen differenzierten Tabelle über die Mietwerte weitere Tabellen und Hinweise zu Zu-/ oder Abschlägen. Dadurch können Qualitätsunterschiede hinsichtlich der Lage, der Ausstattung, der Wohnungsgröße oder des Stadtteiles bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung besser berücksichtigt werden.
Eine ausführliche Fassung des Mietspiegels mit diesen umfangreichen Erläuterungen ist als Broschüre bei den Bürgerämtern der Stadt Heilbronn gegen eine Gebühr von 6,50 Euro erhältlich.
Ein Versand auf Rechnung ist über das Planungs- und Baurechtsamt auch möglich. Hierbei werden zusätzlich zwei Euro Versandkosten berechnet.
Zur groben Orientierung für Mieter, wie hoch die Mieten in Heilbronn sind, werden hier Kurzfassungen des neuen Mietspiegels und des bisherigen Mietspiegels veröffentlicht.
Zu dem Mietspiegel ist auch eine Dokumentation erhältlich, in der die Grundlagen und das Verfahren der Erstellung des Mietspiegels ausführlich erläutert werden. Außerdem sind alle Mietwerte der einzelnen Mietspiegelfelder dargestellt.
Diese Dokumentation ist für eine Gebühr von 20 Euro, eventuell zuzüglich Versandkosten, beim Planungs- und Baurechtsamt erhältlich.
Planungs- und Baurechtsamt Service-Center Cäcilienstraße 45 74072 Heilbronn Tel. (07131) 56-37 00 Fax (07131) 56-22 29 Mail ans Planungs- und Baurechtsamt
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Öffnungszeiten Montag bis Mittwoch 8.30 bis 16 Uhr Donnerstag 8.30 bis 18 Uhr Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
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