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Europäischer Sozialfonds


Logos der Europäischen Union, des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg und des Europäischen Sozialfonds in Baden-Württemberg

Die Lebensverhältnisse der Menschen in den 27 EU-Mitgliedsstaaten zu verbessern ist das Ziel des Europäischen Sozialfonds (ESF). Er ist das zentrale arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der Europäischen Union, mit dem seit 1957 beispielsweise Arbeitnehmer, Arbeitslose, Existenzgründer, Behinderte, Migranten und Jugendliche gefördert werden. Die ESF-Gelder fließen an Bund und Länder, die jeweils noch eigene Mittel einsetzen.

Das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg ist für die Umsetzung des ESF im Land zuständig. Die Landeskreditbank (L-Bank) Baden-Württemberg bewilligt u. a. die Anträge und zahlt die ESF-Mittel aus.

Förderungen für den Stadt- und den Landkreis Heilbronn

Mit ESF-Geldern werden auch regionale Projekte im Stadt- und Landkreis Heilbronn gefördert. Für die Förderperiode 2007 bis 2013 stehen jährlich 620.000 Euro zur Verfügung. Wie die Gelder verteilt werden, wird vom regionalen Arbeitskreis für den Stadt- und Landkreis Heilbronn entschieden. Die gemeinsame Geschäftsstelle befindet sich im Landratsamt in der Lerchenstraße 40.

Antragsstellung und -frist

ESF-Projektanträge für das Folgejahr bzw. die Folgejahre für den Stadt- und Landkreis Heilbronn müssen bis 30.September bei der Landeskreditbank, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe eingegangen sein.

ESF-Geschäftsstelle für den Stadt- und Landkreis Heilbronn
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn
Tel. (07131) 9 94-2 15
Fax (07131) 9 94-69 92
E-Mail: anja.wierer-blatter@landratsamt-heilbronn.de

zum Stadtplan

Weiterführende Informationen zum Europäischen Sozialfonds insbesondere zu den Antragsverfahren, Fördergrundsätzen, Rahmenbedingungen und das Antragsformular:

www.esf-bw.de