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Amtsärztlicher Dienst
Aufgaben des Amtsärztlichen Dienstes sind Untersuchungen und Gutachten - nach dem Sozialgesetzbuch: Eingliederungshilfe, Krankenhilfe, Erwerbsfähigkeit und Pflegebedürftigkeit
- nach dem Landesblindenhilfegesetz: Blindenhilfe
- im Rahmen des gerichtsärztlichen Dienstes: Verhandlungs- und Haftfähigkeit
- für Beamte: Einstellung, Dienstfähigkeit, Beihilfe
- nach der Fahrerlaubnisverordnung: Fahrtauglichkeit im öffentlichen Straßenverkehr, Kraftfahreignung
- nach dem Betreuungsgesetz: Betreuungsbedürftigkeit
- nach dem Asylbewerberleistungsgesetz: Leistungen bei Krankheit
- nach dem Unterbringungsgesetz für psychisch Kranke: Unterbringungsbedürftigkeit
- nach dem Infektionsschutzgesetz: Ansteckungsfreiheit
- nach dem Aufenthaltsgesetz: Reisefähigkeit.
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