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Gesetzliche Betreuungen
Psychische Erkrankungen im höheren Lebensalter, aber auch körperliche, geistige oder seelische Behinderungen können dazu führen, dass die Betroffenen ihre eigenen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr regeln können. In diesen Fällen kann auf der Grundlage eines vormundschaftlichen Beschlusses die Bestellung eines Betreuers im Sinne des Betreuungsgesetzes erforderlich werden. Daher empfiehlt es sich, in "gesunden Zeiten" einer Person des Vertrauens eine spezielle oder generelle Vollmacht zu erteilen, die eigenen Angelegenheiten zu regeln. Dann kann auf die Einleitung eines Betreuungsverfahrens und auf die Bestellung eines Betreuers verzichtet werden.
Weitere Auskünfte und Empfehlungen erteilen:
Stadt Heilbronn Amt für Familie, Jugend und Senioren Titotstraße 7-9 74072 Heilbronn Tel. (07131) 56-26 54 oder -26 20 zum Stadtplan
Betreuungsverein im Landkreis Heilbronn e.V. Allee 6 74072 Heilbronn Tel. (07131) 64 48 98-10 oder -50 zum Stadtplan |
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