Leistungen für Bildung und Teilhabe

Seit dem Jahr 2011 haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus einkommensschwachen Familien  Anspruch auf zusätzliche Leistungen aus dem so genannten „Bildungs- und Teilhabepaket". Damit erleichtert es die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben.

Welche Leistungen gibt es?

Über das Bildungs- und Teilhabepaket werden Leistungen erbracht für:

  • Mittagessen
  • Kultur, Sport, Freizeit
  • Ausflüge
  • Lernförderung
  • Schulbedarf
  • Schülerbeförderung

Wer erhält die Leistungen?

Kinder haben einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe, wenn ihre Eltern

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld,
  • Sozialhilfe,
  • Wohngeld,
  • Kinderzuschlag oder
  • Asylbewerberleistungen nach § 2 AsylbLG

beziehen.

Antragstellung

Für alle Leistungen für Bildung und Teilhabe (außer für den persönlichen Schulbedarf) ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag erforderlich.

Anträge sind beim Amt für Familie, Jugend und Senioren oder bei einem der Bürgerämter im Stadtkreis Heilbronn erhältlich. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, die Formulare des Bildungs- und Teilhabepakets hier herunterzuladen.

Leistungen werden frühestens ab Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag gestellt wurde.

Zum Download: