Seit dem Jahr 2011 haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus einkommensschwachen Familien Anspruch auf zusätzliche Leistungen aus dem so genannten „Bildungs- und Teilhabepaket". Damit erleichtert es die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben.
Welche Leistungen gibt es?
Über das Bildungs- und Teilhabepaket werden Leistungen erbracht für:
- Mittagessen
- Kultur, Sport, Freizeit
- Ausflüge
- Lernförderung
- Schulbedarf
- Schülerbeförderung
Wer erhält die Leistungen?
Kinder haben einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe, wenn ihre Eltern
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld,
- Sozialhilfe,
- Wohngeld,
- Kinderzuschlag oder
- Asylbewerberleistungen nach § 2 AsylbLG
beziehen.
Antragstellung
Für alle Leistungen für Bildung und Teilhabe (außer für den persönlichen Schulbedarf) ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag erforderlich.
Anträge sind beim Amt für Familie, Jugend und Senioren oder bei einem der Bürgerämter im Stadtkreis Heilbronn erhältlich. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, die Formulare des Bildungs- und Teilhabepakets hier herunterzuladen.
Leistungen werden frühestens ab Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag gestellt wurde.
Amt für Familie, Jugend und Senioren Gymnasiumstraße 44 74072 Heilbronn Tel. (07131) 56-35 43 |