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Berechnung der angeschlossenen, überbauten und versiegelten Flächen
Für die Höhe der Niederschlagswassergebühr ist die Größe sowie die Versiegelungsart der befestigten Flächen ausschlaggebend, von denen Regenwasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird. Um dem Einzelfall möglichst gerecht zu werden, werden die befestigten und überbauten (versiegelten) Flächen je nach Versiegelungsgrad (Oberflächenbeschaffenheit) mit unterschiedlichen Abflussfaktoren multipliziert, um so die abflussrelevante, gebührenwirksame Fläche zu berechnen:
- vollständig versiegelte Flächen wie Dachflächen, Asphalt, Beton, Bitumen: Faktor 1,0

- stark versiegelte Flächen wie Platten, Verbundsteine, Porenpflaster: Faktor 0,6

- wenig versiegelte Flächen wie Kies, Schotter, Schotterrasen, Rasengittersteine: 0,3

- Gründächer mit Schichtdicke bis 12 cm: 0,6
- Gründächer mit Schichtdicke über 12 cm: 0,3
- Zisternen. Flächen, die an Zisternen ohne Überlauf in die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind, bleiben unberücksichtigt (gebührenfrei).
- Versickerungsanlagen. Flächen, die an eine Versickerungsanlage ohne Überlauf in die öffentliche Kanlisation angeschlossen sind, bleiben gebührenfrei.
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