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Deponie Vogelsang

Auf der Deponie Vogelsang werden verschiedene Abfälle zur Beseitigung und / oder zur Verwertung angenommen. Im Rahmen von Baumaßnahmen auf der Deponie Vogelsang können auf Nachfrage auch bestimmte mineralische Abfälle zur Ablagerung angenommen werden.

Werden verschiedene Abfallarten vermischt angeliefert, so wird die jeweils teurere Abfallart für die gesamte Anlieferungsmenge berechnet (§ 25, Abs. 7 Abfallwirtschaftssatzung). Informieren Sie sich daher schon vor der Anlieferung bei der Gewerbeabfallberatung.

 

Vereinfachter Nachweis (VN)

Anlieferungen von gewerblichen Abfällen und Anlieferungen durch gewerbliche Transporteure auf der Deponie Vogelsang sind nur bei Vorlage eines von den Entsorgungsbetrieben der Stadt Heilbronn genehmigten VN für die jeweilige Abfallart möglich. Diesen VN erhalten Sie bei der Gewerbeabfallberatung. Bitte bemühen Sie sich mindestens 1 Woche vor der geplanten Anlieferung um diesen Nachweis.

Für Betriebe, die ihre Abfälle selbst auf der Deponie Vogelsang anliefern bzw. durch ein beauftragtes Unternehmen anliefern lassen, gelten die folgenden Gebührensätze. Die Gebühren werden pro angefangene 20 kg berechnet.

 

Auszug aus § 25 der Abfallwirtschaftssatzung für 2010 (Abfallgebühren)
Gebühr pro 100 kg Anlieferungsgewicht

Anlieferungen von Abfällen zur Beseitigung

19,00 EUR

Anlieferungen von Altholz Klasse IV

16,00 EUR

Anlieferungen von Altholz Klasse I - III

8,80 EUR

Garten- u. Parkabfälle, sonstige kompostierbare Abfälle (über 2 cbm)

6,80 EUR

Schlämme mit einer Flügelscherfestigkeit kleiner 25 kN/m2

13,50 EUR

Schlämme mit einer Flügelscherfestigkeit größer gleich 25 kN/m2

8,80 EUR

   
   

Mindestgebühr pro Anlieferung

Spezielle bei Kleinanlieferungen bis zu einem Gewicht von 200 kg wird je Anlieferung eine Pauschalgebühr von 15,00 EUR in bar erhoben.

 

Deponie Vogelsang
Wartberg
74076 Heilbronn
Tel. (07131) 6 49 77-0
Fax (07131) 6 49 77-29

Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.30 Uhr
Samstag 8.00 - 12.00 Uhr
Das Deponiegelände muss zu den angegebenen Schließungszeiten verlassen sein.