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Gefährliche Abfälle

Mit der Umsetzung des Europäischen Abfallartenkataloges zum 1. Januar 2002 in nationales Recht sind alle Abfälle als überwachungsbedürftig eingestuft worden. Darüber hinaus wurden einige Abfälle mit dem neuen Status 'gefährlicher Abfall' belegt. An diese Abfälle werden besondere Anforderungen für die Entsorgung gestellt. Für im Stadtkreis Heilbronn anfallende gefährliche Abfälle gelten folgende Regeln und Hinweise:

  • Gefährliche Abfälle (insbesondere Sonderabfälle z.B. Chemikalien) sind von der öffentlichen Abfallabfuhr bzw. der Deponierung ausgeschlossen. Sie müssen über zugelassene Fachfirmen entsorgt werden. Sonderabfallkleinmengen können u.a. über die Firma ALBA Heilbronn-Franken GmbH & Co. KG, Benzstr. 17, 74076 Heilbronn nach vorheriger telefonischer Anmeldung (Tel.: 07131 / 95 20 0) entsorgt werden.

  • Bestimmte gefährliche Abfälle (z.B. Asbest, Dämmmaterial, Erdaushub, Abbruchmaterial) können nach Beantragung eines Entsorgungsnachweises bei den Entsorgungsbetrieben (inkl. vollständiger Deklarationsanalyse) ggf. auf der Deponie Vogelsang abgelagert werden. Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.04.2010 neu zu beantragende Entsorgungsnachwiese und seit 01.02.2011 die notwendigen Begleitscheine nur noch elektronisch geführt werden dürfen.

Einzelheiten (z.B. zu Annahmebedingungen Deponie Vogelsang oder Nachweisverfahren), Adressen und weitere Informationen erhalten Sie bei der Gewerbeabfallberatung (Telefon: 07131 / 56 27 62).

Weitere Informationen zur Entsorgung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen erteilt auch die Untere Abfallrechtsbehörde (Telefon: 07131 / 56 31 71).