Suchbegriff eingeben:
  
 

Speisereste

Gaststätten, Restaurants, Imbissbetriebe, Fast-Food-Betriebe sowie Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung und Großküchen müssen ihre Speisereste getrennt erfassen und einer ordnungsgemäßen Verwertung zuführen.

Speiseabfälle fallen unter das Tierkörperbeseitigungsgesetz und dürfen weder über den Restmüll noch über die Biotonne entsorgt werden. Eine Entsorgung über die Biotonne oder den Restmüll ist daher nicht zulässig!
Das städtische Veterinäramt informiert über Hintergründe und Anforderungen unter der Rufnummer (07131) 56-23 95.

Eine Biotonne für kompostierbare Abfälle aus der Speisenvorbereitung (z.B. Reste vom Salatputzen) wird im Bereich der Gastronomie und Großküchen nur dann gestellt, wenn nachweislich eine geordnete Speiseabfallentsorgung vorhanden ist (Vorlage eines gültigen, dauerhaften Vertrages mit einem zugelassenen Speiseresteverwerter).