Seit dem 24. März 2006 müssen ausgediente Elektrogeräte nach dem neuen Elektro-Gesetz bundesweit einer Getrenntsammlung zugeführt und verwertet werden. Die Abgabe von Elektrogeräten, Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen aus privaten Haushalten bei den kommunalen Sammelstellen ist kostenfrei. Für die Verwertung sind die Gerätehersteller verantwortlich. In der Stadt Heilbronn gibt es schon seit vielen Jahren Rückgabemöglichkeiten für Elektrogeräte - an dem bewährten Angebot wird sich daher nichts Wesentliches ändern (siehe Kasten).
Schadstoffentfrachtung und Rohstoffgewinn
Elektrogeräte dürfen auf keinen Fall mehr im Restmüll entsorgt werden. Dies gilt für alle Geräte von der Mikrowelle über den Staubsauger und Computer bis hin zum Rasierapparat oder zur Bohrmaschine. Hinzu kommen Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen. Vor allem die kleineren Geräte wurden bislang noch oft über den Restmüll entsorgt und belasten so die Unwelt mit Schwermetallen wie Blei, Cadmium oder Quecksilber. Altgeräte, die einer getrennten Sammlung zugeführt werden, entlasten die Umwelt gleich in doppelter Weise: Erstens werden die Schadstoffgehalte im Restmüll deutlich verringert, und zweitens werden wertvolle Rohstoffe wieder gewonnen.
Kennzeichnung neuer Elektrogeräte
Spätestens ab dem 24. März werden alle neuen Elektrogeräte mit einer "durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern" gekennzeichnet: Das Symbol weist darauf hin, dass dieses Gerät nicht über den Restmüll entsorgt werden darf, sondern bei den kommunalen Sammelstellen oder anderen freiwilligen Rücknahmesystemen abgegeben werden muss. Weitere Informationen zur Entsorgung von Elektrogeräten sind bei der Abfallberatung erhältlich.
Entsorgungswege für Elektrogeräte in Heilbronn
- Annahmestelle auf der Deponie Vogelsang, Wartberg
Angenommen werden alle haushaltsüblichen Elektrogeräte: Haushaltsgroßgeräte - z. B. Waschmaschine, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Herd/Backofen, Kühlschrank, Gefriertruhe
Haushaltskleingeräte - z. B. Staubsauger, Toaster, Kaffeemaschine, Mixer, Rasierapparat, Bügeleisen, Fön, Friteuse
IT-Geräte - z. B. Computer, Tastatur, Bildschirm, Notebook, Drucker, Kopiergerät, Telefon, Handy, Fax-Gerät, elektrische Schreibmaschine
Unterhaltungselektronik - z. B. Fernseher, Videorecorder, CD-Player, Radio, HiFi-Anlage, elektrische Musikinstrumente
Elektrische Werkzeuge - z. B. Bohrmaschine, Säge, Schleifmaschine, Rasenmäher
Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16.30 Uhr Samstag 8 bis 12 Uhr
- Städtische Recyclinghöfe
Angenommen werden: nur Elektrokleingeräte (max. Größe ca. 30x40x40 cm; z. B. Kaffeemaschine, Telefon, Bügeleisen, Radio, CD-Player, Bohrmaschine, Fön, Toaster) und Energiesparlampen
Adressen und Öffnungszeien: siehe "Abfall-Ratgeber"
- "Sperrmüll auf Abruf"
Auf Abruf abgeholt werden: nur Haushaltsgroßgeräte, maximal ein Gerät pro Geräteart (Waschmaschine, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Elektroherd / Backofen, Kühlschrank, Gefriertruhe, Fernseher)
Abrufkarte im "Abfall-Ratgeber"
- Schadstoffsammlung
Angenommen werden: nur Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen
Termine und Standorte: siehe "Abfall-Ratgeber" |