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Parkausweise für Bewohner / Anwohnerparken

Die Innenstadt ist in 36 Bewohnerparkzonen eingeteilt. Eine weitere Bewohnerparkzone befindet sich im Wohngebiet Am Gesundbrunnen (Zone 16).

Mit dem Bewohnerparkausweis ist man berechtigt, in einer bestimmten Parkzone (1-37) an ausgewiesenen Bewohnerparkplätzen zu parken. Ein Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz besteht nicht. Es wird auch keine Gewähr übernommen, dass es zu jeder Zeit einen freien Parkplatz gibt.

Voraussetzungen:

  • Wohnsitz innerhalb der Parkzone (bei Gewerbetreibenden/ freiberuflich Tätigen: Firmensitz oder Niederlassung)
  • Eigener PKW oder PKW zur dauerhaften Nutzung überlassen (z.B. Firmenfahrzeug)

Unterlagen für Privatpersonen(Parkausweis wird auf das Kennzeichen ausgestellt):

  • Personalausweis
  • Fahrzeugschein
  • Soweit das Fahrzeug nicht auf den/die Antragsteller/in zugelassen ist, ist eine Halterbestätigung erforderlich. Der Halter muss bestätigen, dass das Fahrzeug dem/der Antragsteller/in zur dauerhaften Nutzung überlassen wird.

Unterlagen für Gewerbetreibende/freiberuflich Tätige usw.:

  • Personalausweis des/der Antragstellers/-in
  • Gewerbeanmeldung; bei freiberuflich Tätigen Nachweis über Niederlassung

Gültigkeitsdauer:
1 Jahr

Bearbeitungsgebühr:
Zone 1-15 und 17-37: 30,70 Euro
Zone 16: 10,20 Euro

Beantragung:
Der Parkausweis kann entweder persönlich beim Bürgeramt oder hier online beantragt werden

Hinweise:

Für eine pflegebedürftige Person, die in einem der oben genannten Gebieten wohnt, kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, wenn sie von Angehörigen gepflegt wird. Mit dieser Ausnahmegenehmigung können diese Angehörigen während der Dauer der Pflege (nicht Besuch oder Einkauf) in den Bewohnerparkzonen parken. Nähere Auskünfte erteilt das Bürgeramt.

Für Sondernutzungen und Ausnahmegenehmigungen für Handwerker und Ähnliches ist das Amt für Straßenwesen zuständig.

Zentrales Bürgeramt im Rathaus
Rathaus
Marktplatz 7
74072 Heilbronn
Tel. (07131) 56-38 00
Fax (07131) 56-36 78
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Öffnungszeiten Zentrales Bürgeramt
Montag 7.30 bis 12.30 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12.30 Uhr
Mittwoch 8.30 bis 12.30 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr
Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr

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