Seit 1. Januar 2009 ist die Heilbronner Umweltzone in Kraft. Seitdem dürfen in der Regel nur noch Fahrzeuge mit einer Feinstaubplakette die Innenstadt und die meisten Stadtteile befahren. Die grüne Plakette gilt unbefristet, die rote Plakette darf bis Ende 2011 und die gelbe Plakette bis Ende 2012 einfahren. Wer ohne Plakette in der Umweltzone fährt, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung und kann mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg belangt werden.
Freie Fahrt haben sämtliche Fahrzeuge weiterhin auf der Neckartalstraße, in den meisten Industriegebieten und in den Stadtteilen Biberach und Kirchhausen. Über zwei Park-and-ride–Parkplätze an der Theresienwiese und am Freibad Gesundbrunnen ist das Stadtgebiet auch gut mit Bus und Bahn erreichbar.
Ausnahmen
Privatpersonen und Betriebe können Ausnahmegenehmigungen beantragen, falls besondere Gründe vorliegen, beispielsweise die notwendige Fahrt zur Nachtschicht, weil es keinen ÖPNV-Anschluss gibt, oder die Fahrt zur regelmäßigen gesundheitlichen Versorgung (z.B. Dialyse) - immer vorausgesetzt, dass es für das Fahrzeug keine Nachrüstmöglichkeit gibt.
Weiterhin ohne Plakette oder Ausnahmegenehmigung können Fahrzeuge in die Umweltzone einfahren, für die gesetzliche Ausnahmen gelten. Dabei handelt es sich vor allem um Motorräder, Kranken- und Arztwagen im Einsatz, Polizei, Feuerwehr, Fahrten mit Schwerbehinderten mit Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ etc. Ebenso dürfen Fahrzeuge für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten mit einem Kurzzeitkennzeichen, mit rotem Kennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen weiterhin die Umweltzonen befahren.
Allerdings wird es in Zukunft für Fahrzeuge mit gelber oder roter Plakette keine Ausnahmegenehmigung geben, wenn diese Fahrzeuge nach dem 1. Januar 2010 erstmals auf den Halter zugelassen wurden.
Anträge auf Ausnahmegenehmigungen vom Fahrverbot können beim Planungs- und Baurechtsamt, Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz, Cäcilienstraße 56 in 74072 Heilbronn gestellt werden. Unter der Telefonnummer (07131) 56-45 55 geben Ihnen die Mitarbeiter der Abteilung Umweltschutz gerne Auskunft.
Umweltzone Stuttgart
In der Stadt Stuttgart sind Fahrzeuge mit der roten Plakette bereits seit 1. Juli 2010 ausgeschlossen. Fahrzeuge mit gelber Plakette werden zum 31. Dezember 2011 ausgeschlossen. Somit können ab dem 1. Januar 2012 nur noch Fahrzeuge mit der grünen Plakette in die Landeshauptstadt einfahren. Darüber hinaus gilt seit 1. März 2010 ein generelles Durchfahrverbot für Lkws.
Plaketten aus der Werkstatt
Die Plaketten sind bundesweit bei den für die Abgasuntersuchungen anerkannten Stellen erhältlich. Dies können entsprechende Werkstätten oder die technischen Kfz-Überwachungsstellen wie TÜV und DEKRA sein. Erhältlich sind die Plaketten auch bei den Kfz-Zulassungsbehörden. In Stadt– und Landkreis Heilbronn kostet die Plakette zwischen 5 und 6 Euro.
Die Umweltzone ist eine Maßnahme des Luftreinhalteplans, der vom Regierungspräsidium Stuttgart verabschiedet wurde. Die Zone soll bewirken, dass ältere Fahrzeuge abgastechnisch nachgerüstet werden.
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