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Häufig gestellte Fragen

Wie groß ist die Umweltzone?

Die Umweltzone umfasst sämtliche Stadtteile mit Ausnahme von Biberach und Kirchhausen, der Industriegebiete Böllinger Höfe, Am Neckar und Böckingen-West sowie der Neckartalstraße.

Umweltzone Heilbronn

 

Wer bekommt welche Plakette?

Es gibt drei verschiedene Plaketten für die Schadstoffklassen 2, 3 und 4. Die unterschiedlichen Schadstoffklassen sind für die stufenweise Einführung weiterer Verkehrsverbote in den Umweltzonen wichtig.

Die Erteilung einer bestimmten Plakette richtet sich nach den im Fahrzeugschein eingetragenen Emissionsschlüsselnummern. Bei Fahrzeugpapieren, die vor dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden, steht die Emissionsschlüsselnummer im Feld unter „Schlüsselnummer zu 1“. Entscheidend sind die beiden letzten Ziffern der eingekreisten Zahl. Bei Fahrzeugpapieren, die nach dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden, steht die Emissionsschlüsselnummer in Feld 14.1. Benzinfahrzeuge mit US-Kat wurden nach der Änderung der Kennzeichnungsverordnung vom 5. Dezember 2007 vom Fahrverbot ausgenommen und erhalten eine Plakette.

Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 1, das sind Pkw ohne geregelten Katalysator, Diesel-Pkw nach EURO 1 oder schlechter und Lkw nach EURO 1 oder schlechter, erhalten keine Plakette.

Bei manchen Fahrzeugen hilft eine Umrüstung, um den Schadstoffausstoß zu senken und um somit eine bessere Schadstoffklasse zu erreichen.

Übersicht "Wer bekommt welche Plakette?"

www.partikelfilter-nachruesten.de

Informationen zur Nachrüstung von Dieselfahrzeugen und deren steuerliche Förderung

 

Wo bekomme ich die Plakette?

Die Plaketten sind bundesweit erhältlich. Ausgabestellen für die Plaketten sind die für die Durchführung von Abgasuntersuchungen anerkannten Stellen, dies können auch entsprechende Werkstätten oder die technischen Kfz-Überwachungsstellen wie TÜV und DEKRA sein. Erhältlich sind die Plaketten auch bei den Kfz-Zulassungsbehörden. In Stadt- und Landkreis Heilbronn kostet die Plakette zwischen 5 und 6 Euro.

 

Brauchen auch Besucher eine Plakette?

Jeder, der in eine Umweltzone fahren will, benötigt eine Plakette - egal ob einheimisch oder nicht. Dies gilt auch für ausländische Fahrzeuge. Vom Ausland aus können Plaketten bei den zugelassenen Prüforganisationenen unter www.dekra.de, www.tuev-sued.de und www.gtue.de bezogen werden. Dabei ist eine Kopie der Fahrzeugpapiere bzw. ein amtliches Dokument vorzulegen, aus dem das Erstzulassungsdatum und der Fahrzeugtyp (Diesel/Benzin und Pkw/Lkw) ersichtlich ist.

 

Wie lange dürfen die Plaketten in Heilbronn einfahren? (Sonderregelung Stuttgart)

In Heilbronn darf die rote Plakette bis zum 31.12.2011 einfahren. Für die gelbe Plakette ist der 31.12.2012 als Stichtag in Planung. Für die grüne ist keine Frist gesetzt. Diese Fristen gelten mit Ausnahme von Stuttgart in allen Umweltzonen in Baden-Württemberg.

 

Gibt es Ausnahmen?

Nach dem landesweiten Ausnahmekonzept gilt auch für Heilbronn der Grundsatz: „Nachrüstung vor Ausnahme“. Ausnahmeregelungen kommen nach § 1 Abs. 2 35. Bundesimmissionsschutzverordnung ( BImSchV) nur in Betracht, wenn

  • die Nachrüstung eines nach dem 1. Januar 1971 zugelassenen Fahrzeugs technisch nicht möglich ist ( Nachrüstung wird aktuell nicht angeboten oder ist im erforderlichen Zeitfenster nicht möglich),
  • dem Halter des Fahrzeugs für den beantragten Fahrtzweck keine auf ihn zugelassenen alternativen Fahrzeuge zur Verfügung stehen,
  • eine Ersatzbeschaffung wirtschaftlich nicht zumutbar ist.

Bei Privatpersonen gilt eine Ersatzbeschaffung als nicht zumutbar, wenn das monatliche Nettoeinkommen unterhalb folgender Grenzen liegt:

  • Keine Unterhaltspflicht gegenüber anderen Personen: 1130 Euro
  • Unterhaltspflichten gegenüber einer weiteren Person: 1560 Euro
  • Unterhaltspflichten gegenüber zwei weiteren Personen: 1820 Euro
  • Unterhaltspflichten gegenüber drei weiteren Personen : 2110 Euro
  • Unterhaltspflichten gegenüber vier weiteren Personen: 2480 Euro
  • Unterhaltspflichten gegenüber fünf weiteren Personen: 3020 Euro

Als Nachweis des Netto-Einkommens kommt insbesondere ein Einkommenssteuerbescheid in Betracht.

Bei Gewerbetreibenden ist durch eine begründete Stellungnahme eines Steuerberaters oder eines Wirtschaftsprüfers zu belegen, dass die Ersatzbeschaffung eines für die Zufahrt zur Umweltzone geeigneten Fahrzeuges zu einer Existenzgefährdung führen würde und die Besonderen Voraussetzungen (z.B. Fahrten zur Aufrechterhaltung von Fertigungs- und Produktionsprozessen) erfüllt sind.

Ausnahmeregelungen werden in Baden-Württemberg durch einen Ausnahmekatalog einheitlich gehandhabt.

Anträge auf Ausnahmegenehmigungen können im Einzelfall entgegengenommen werden. Die Nicht-Nachrüstbarkeitsbescheinigung einer für die Abgasuntersuchung zugelassenen Werkstatt, Prüforganisation (TÜV, DEKRA) oder technischen Prüfstelle ist beizufügen. Die Bescheinigung hat die Gültigkeit von einem Jahr.

Antragsformular für eine Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot in der Umweltzone Heilbronn

Erklärungen zur Antragstellung

Eine Ausnahmegenehmigung ist gebührenpflichtig und kostet zwischen 15 und 106 Euro je nachdem, ob sie für eine Einzelfahrt oder für ein ganzes Jahr beantragt wird. Für Jahresgenehmigungen ermäßigt sich die Gebühr um 10 Euro, wenn der Antrag online gestellt wird.

Die Ausnahmegenehmigungen werden beim Planungs- und Baurechtsamt durch die Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz erteilt. Unter Telefon (07131) 56-45 55 beantworten die Mitarbeiter gerne Ihre Fragen zum Thema Umweltzone.

 

Welche Fahrzeuge sind von der Plakettenpflicht generell befreit?

  1. Mobile Maschinen und Geräte.
  2. Arbeitsmaschinen (z. B. Bagger).
  3. Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen (z. B. Traktor).
  4. Zwei- und dreirädrige Kfz (z. B. Motorräder).
  5. Krankenwagen und Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung im Einsatz.
  6. Fahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, blind oder hilflos sind. Der Nachweis erfolgt durch die im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen aG, H oder BL (wer also Anspruch auf eine blaue Parkkarte für Behindertenparkplätze hat, benötigt keine Plakette).
  7. Fahrzeuge, die Sonderrechte nach Paragraph 35 Straßenverkehrsordnung in Anspruch nehmen können (Müllabfuhr, Wartungsfahrzeuge, Straßenkehrfahrzeuge).
  8. Oldtimer

 

Wo gibt es Plakettenpflicht und Fahrverbote außerhalb Heilbronns?

Da die Luftreinhalteplanung eine nationale Vorschrift zur dauerhaften Verbesserung der Luftbelastung ist, muss in ganz Deutschland mit Umweltzonen und Fahrverboten gerechnet werden. Sofern man mit einem Fahrzeug unterwegs ist, das keine Umweltplakette erhält, sollte man sich rechtzeitig bei der Stadt, in die man fahren möchte, erkundigen, ob eine Umweltzone besteht. In einigen Städten ist oder wird in nächster Zeit die rote bzw. die gelbe Plakette ausgeschlossen. Als Beispiele hierfür sind Städte wie Hannover, Berlin oder auch Stuttgart.

 

Wie kann ich mich genauer informieren?

Eine Übersicht aller Umweltzonen in Deutschland und weitere Informationen finden sich auf der Website des Umweltbundesamtes