Hinweise für Eigentümer
Genehmigungspflichtigkeit von Maßnahmen
Fast alle Kulturdenkmale im Stadtgebiet Heilbronn sind in ihrem gesamten historischen Bestand geschützt, d.h. auch die gesamte noch vorhandene historische Innenausstattung (Treppenhäuser, Türen, Stuckdecken, Holzverkleidungen, Böden u.v.m.) unterliegt den Schutzbestimmungen des Denkmalschutzgesetzes. Sehr viele Maßnahmen, die nach der Landesbauordnung baurechtlich genehmigungsfrei sind, sind nach dem Denkmalschutzgesetz genehmigungspflichtig. Die vielfach vorzufindende Auffassung, dass nur Maßnahmen an der Fassade genehmigungspflichtig sind, stimmt in der Regel nicht.
Tipps für einen reibungslosen Bauablauf
Der rechtzeitige Kontakt zur Unteren Denkmalschutzbehörde ist für den Bauherrn hilfreich und notwendig. Durch die individuelle Beratung werden dem Bauherrn Möglichkeiten, aber auch Grenzen bei seinem Bauvorhaben aufgezeigt. Wichtig bei der Beantragung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung ist die Einreichung prüfungs- und genehmigungsfähiger Unterlagen. Der Umfang der Unterlagen hängt von den beabsichtigten Maßnahmen und vom Objekt ab. Die Zuständigkeit für die Erteilung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung im Stadtkreis liegt für alle Privatpersonen bei der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Heilbronn. Die Genehmigung hat im Einvernehmen mit dem Landesdenkmalamt zu erfolgen.