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Bürgerservice A-Z

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Schadstoffsammlung

Die Termine der mobilen Schadstoffsammlungen werden durch den Abfallratgeber bekannt gegeben. Zudem können Sie die Terminübersicht hier abrufen.

Zur Schadstoffsammlung gehören z.B.:

  • Abbeizmittel, Abflussreiniger, Akku, Alleskleber, Ammoniak, Auto-/Motorradbatterien, Autopflegemittel 
  • Altöl (kostenpflichtig)
  • Backofenreiniger, Batterien, Beizen, Brems­flüssigkeit
  • Chemikalien (fest und flüssig)
  • Desinfektionsmittel
  • Entfroster, Entkalker, Entwickler, Energiesparlampen
  • Farben, Felgenreiniger, Fensterputzmittel, Fieberthermometer (quecksilberhaltig), Fixierer, Fleckentferner, Fotochemikalien, Frostschutzmittel, Fungizide
  • Gifte aller Art, Glasreiniger, Grillreiniger
  • Herbizide, Herdputzmittel, Holzschutzmittel
  • Imprägniermittel, Insektizide
  • Kalkentferner, Kaltreiniger, Klebstoffe, Knopfzellen, Kondensatoren, Korrekturflüssigkeit, Kunstharze
  • Lacke, Laugen, Lederpflegemittel, Leuchtstoffröhren, Lösungsmittel
  • Medikamente (größere Menge), Metallputz­mittel, Motorreiniger, Mottenschutzmittel
  • Nagellackentferner, Nitroverdünnung
  • Ofenreiniger, Ölkanister
  • Pflanzenschutzmittel, Pinselreiniger
  • Quecksilber, -schalter und -thermometer
  • Reinigungsmittel, Rostschutzmittel, Rattengift
  • Säuren, Sanitärreiniger, Schädlingsbekämpfungsmittel, Silberputzmittel, Spiritus, Spraydosen mit giftigem Inhalt
  • Terpentin, Tipp-Korrektur
  • Unkrautbekämpfungsmittel, Unterbodenschutz
  • Verdünner
  • Waschbenzin, WC-Reiniger

Nicht zur Schadstoffsammlung gehören z. B.:

  • asbesthaltige Abfälle,
  • Reifen,
  • Elektrogeräte,
  • Druckgasflaschen

  • Schadstoffe möglichst in der Originalverpackung anliefern und direkt beim Sammelpersonal ­abgeben (nicht außerhalb der Sammelzeiten an den Sammelplätzen abstellen). Verschiedenartige Abfälle nicht zusammenschütten.
  • Altöl wird bis zur Menge des gekauften Frischöls gegen Vorlage des Kaufbelegs bei der Verkaufsstelle kostenlos zurückgenommen. Kostenpflichtige Annahme bei der mobilen Schadstoffsammlung durch das beauftragte Entsorgungsunternehmen.
  • Batterien müssen nach dem Verbrauch zurückgegeben werden – an den Handel (Verkaufsstellen) oder bei kommunalen Annahmestellen (Schadstoffsammlung, Recyclinghöfe).
  • Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen enthalten Quecksilber und andere Schadstoffe. Kostenlose Abgabemöglichkeit bei: Annahmestelle für Elektrogeräte, Schadstoffsammlung und Recyclinghöfe.
  • Dispersionsfarbe (vollständig ausgehärtet) kann in der Restmülltonne entsorgt werden. Restentleerte Behälter ohne Schadanhaftungen (Dispersionsfarbeimer, Farbdosen) gehören auf den Recyclinghof oder in die Gelbe Tonne bzw. in den Gelben Sack.

Schadstoffhaltige Abfälle aus Privathaushalten müssen gesondert entsorgt werden. Dafür bieten die Entsorgungsbetriebe ganzjährig mobile Schadstoffsammlungen an verschiedenen Orten an.