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RP gibt grünes Licht für den Etat

Doppelhaushalt 2019/20

Das Regierungspräsidium Stuttgart (RP) hat jetzt die Gesetzmäßigkeit der im Dezember beschlossenen Haushaltssatzung für die Jahre 2019/2020 bestätigt. Das RP hat zudem die Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von insgesamt gut 42,4 Millionen Euro genehmigt. Daneben werden ebenfalls die Gesetzmäßigkeit der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe der Stadt Heilbronn bestätigt und die entsprechenden Kreditaufnahmen genehmigt. „Ich möchte Ihnen diesen Haushaltserlass zur intensiven Lektüre empfehlen und auf die Anmerkungen des Regierungspräsidiums hinweisen“, sagte Erster Bürgermeister Martin Diepgen zum weiteren Inhalt in der jüngsten Gemeinderatssitzung.

Das Regierungspräsidium attestiert darin der Stadt einerseits eine „ausgewogene und gesunde“ Haushaltstruktur und dies „trotz des kontinuierlichen Anstiegs insbesondere der Personalkosten und der Transferaufwendungen“. Neben den Zuwächsen beim Steueraufkommen und den Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich sei dies laut RP auch auf die disziplinierte Haushaltsführung der Stadt Heilbronn zurückzuführen. „So konnte die finanzielle Substanz des Etats, vor allem durch Aufwandsreduzierungen bei den disponiblen Aufwendungen, verbessert werden.“

Das RP stellt weiter fest, dass „dem finanzpolitischen Leitgedanken der kommunalen Doppik, den Ressourcenverbrauch im Sinne der intergenerativen Gerechtigkeit im laufenden Jahr jeweils vollständig zu erwirtschaften, auf der Planungsbasis des Doppelhaushalts 2019/2020 erfreulicherweise vollumfänglich Rechnung getragen wird.“ 

In diesem Zusammenhang weist das RP deutlich auf die Auswirkungen des Verzichtes auf die Erhebung von Kindergartengebühren hin: „Dadurch werden dem Etat strukturell liquide Mittel in Höhe von mehreren Millionen Euro pro Jahr entzogen. Wie bereits in früheren Haushaltserlassen vom Regierungspräsidium ausgeführt wurde, ist dies gemeindewirtschaftsrechtlich nur dann ausnahmsweise vertretbar, wenn die Haushaltssituation dauerhaft auskömmlich und stabil ist. Dies ist momentan (noch) der Fall.“

Wie Erster Bürgermeister Martin Diepgen schon bei der Haushaltseinbringung unterstrichen hat, weist das Regierungspräsidium auf die Einnahmebeschaffungsgrundsätze gemäß § 78 Gemeindeordnung hin und merkt an, dass „falls in den künftigen Jahren tatsächlich eine strukturelle Unterfinanzierung des Ergebnishaushaltes eintreten sowie eine deutliche Neuverschuldung notwendig werden sollte, zunächst auch die Entgelte für die städtischen Leistungen insgesamt auf den Prüfstand gestellt und angemessen ausgeschöpft werden müssten“.

Das RP betont, dass mit dem Haushaltserlass 2019/2020 „eine Vorwegentscheidung über die Genehmigung der nach der aktuellen Finanzplanung in den Fälligkeitsjahren 2021 bis 2022 vorgesehenen Kreditaufnahmen damit jedoch nicht getroffen ist.“ Daher „begrüßt und befürwortet das Regierungspräsidium Stuttgart deshalb die geplante Weiterführung des vom Gemeinderat beschlossenen Prozesses der Haushaltskonsolidierung im Laufe des Jahres 2019.“