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Wählen ohne Wahlbenachrichtigung

Entscheidend ist der Eintrag im Wählerverzeichnis

Einige Wahlberechtigte aus Sontheim haben sich beim Wahlamt gemeldet, weil Ihnen die Wahlbenachrichtigung nicht zugegangen ist, obwohl sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Hierzu teilt das städtische Wahlamt mit, dass betroffene Wahlberechtigte auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen können. Ins Wahllokal können die Wahlberechtigten am Wahltag zwischen 8 und 18 Uhr einfach mit dem Personalausweis oder Reisepass gehen. Die Wahlhelfer prüfen dort anhand des Wählerverzeichnisses die Wahlberechtigung.

Wer nicht weiß, wo sein Wahllokal ist, kann sich beim Wahlamt unter Telefon 07131 56-3688 erkundigen oder sich im Online-Stadtplan seinen Wahlbezirk mit Anschrift des Wahllokals ansehen.

Wer per Briefwahl wählen möchte, kann den Antrag auch ohne Wahlbenachrichtigung stellen – entweder persönlich beim Briefwahlteam im Rathaus, 3. OG, Archivsaal bzw. in den Bürgerämtern der Stadtteile oder schriftlich mit formlosem Brief bzw. per E-Mail an: briefwahl@heilbronn.de. Bei schriftlichen Anträgen sind immer Namen und Anschrift sowie das Geburtsdatum anzugeben.

In der Woche vor der Wahl empfiehlt das Wahlamt, die Unterlagen besser persönlich zu beantragen, da der Wahlbrief rechtzeitig wieder zurückgesandt werden muss. Die Antragstellung ist bis längstens Freitag vor der Wahl, 24. Mai, 18 Uhr möglich, in Ausnahmefällen – zum Beispiel bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung – noch bis zum Wahltag um 15 Uhr.

Unabhängig von angeforderten Briefwahlunterlagen wurden die Stimmzettel für die Gemeinderatswahl an alle Wahlberechtigten versandt, damit die Wähler diese in Ruhe zu Hause ausfüllen und am Wahlsonntag mit ins Wahllokal bringen können. Briefwähler erhalten daher in zwei unterschiedlichen Postsendungen ihre Briefwahlunterlagen und einen separaten Gemeinderatsstimmzettel.

Der Stimmzettel zur Europawahl mit 40 Parteien wird erst im Wahllokal ausgehändigt. Ein Muster ist auf der Homepage einsehbar.