Informationen zum Corona-Virus - Page 9 of 9
Impfangebote und Infos zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht
Impfen ist unser gemeinsamer Weg aus der Pandemie. Hier finden Sie alle Informationen, wie Sie zu einer Impfung in Heilbronn gelangen.
Bei allen Impfangeboten besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder vergleichbaren Maske wie beispielsweise der Standards KN95/N95/KF94/KF95. OP- oder Stoffmasken sind nicht ausreichend.
Am 26. März war der Impfbus Heilbronn vorerst zum letzten Mal im Einsatz. Der Impfpunkt in der Kaiserstraße bleibt weiterhin für Sie geöffnet. Der Impfpunkt ist rollstuhlgerecht und eine Höranlage ist vorhanden. Hier finden Sie die Öffnungszeiten an Mai 2022:
Tag | Impfpunkt Kaiserstraße 29 |
Montag | 10.00 - 19.00 Uhr |
Dienstag | geschlossen |
Mittwoch | 10.00 - 19.00 Uhr |
Donnerstag | geschlossen |
Freitag | 10.00 - 19.00 Uhr |
Samstag | 10.00 - 15.00 Uhr auch für Kinder von 5 bis 11 Jahre |
Sonntag | geschlossen |
Ist ein Termin notwendig?
Keine Terminvereinbarung notwendig. Anmeldung und Registrierung erfolgt direkt vor Ort. Bitte wenden Sie sich hierzu an das Personal.
Kostet die Impfung etwas?
Die Impfung ist kostenlos.
Was ist zur Impfung mitzubringen?
Zur Impfung mitzubringen sind:
- der Personalausweis
- der Impfpass (nur wenn vorhanden) und
- die Krankenkassenkarte
Welche Impfungen sind im Impfbus und im Impfpunkt erhältlich?
Im Impfpunkt in der Kaiserstraße 29 sind Erst-, Zweit- und Auffrischimpfungen, auch Boosterimpfungen genannt, sowie zweite Auffrischimpfungen erhältlich. Zu bestimmten Terminen gibt es im Impfpunkt in der Kaiserstraße 29 auch Impfangebote für Kinder von 5 bis 11 Jahre mit dem speziell für diese Altersgruppe zugelassenen Impfstoff von Biontech.
Der Impfbus Heilbronn war am 26. März vorerst zum letzten Mal im Einsatz. Der Impfpunkt in der Kaiserstraße bleibt weiterhin für Sie geöffnet.
Empfohlene Abstände zwischen Impfungen
Folgende Abstände sollten zwischen der Erst- und Zweitimpfung eingehalten werden:
- Erst- und Zweitimpfung mit Nuvaxovid (Novavax): 3 Wochen
- Erst- und Zweitimpfung mit Biontech (Erwachsene und Kinder von 5 bis 11 Jahre): 3 bis 6 Wochen
- Erst- und Zweitimpfung mit Moderna: 4 bis 6 Wochen
- Erst- und Zweitimpfung mit Astra Zeneca: 9 bis 12 Wochen
- Erstimpfung mit Astra Zeneca und Zweitimpfung mit Biontech oder Moderna: ab 4 Wochen
- Erstimpfung mit Johnson & Johnson und Zweitimpfung mit Biontech oder Moderna: ab 4 Wochen.
Bei dem Impfstoff von Johnson & Johnson bedurfte es laut Zulassung bislang nur einer Impfdosis für den vollständigen Impfschutz. Mittlerweile reicht eine Einzelimpfung bei Johnson & Johnson für die Grundimmunisierung nicht mehr aus. Es braucht eine zweite Impfung, idealerweise mit einem mRNA-Impfstoff (Biontech/Pfizer bzw. Moderna), damit der vollständige Impfschutz vorliegt. Diese Zweitimpfung soll ab vier Wochen nach der Erstimpfung erfolgen.
Auffrisch-Impfungen, auch Booster-Impfungen genannt, werden von der STIKO allen Personen ab 18 Jahre nach 3 Monaten zur letzten Impfstoffdosis der Grundimmunisierung empfohlen. Personen, die eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen bis auf weiteres eine einmalige COVID-19-Impstoffdosis im Abstand von mindestens 3 Monaten zur Infektion erhalten.
Zweite Auffrisch-Impfungen werden von der STIKO Menschen ab 70 Jahren, Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Betreuten in Einrichtungen der Pflege, Menschen mit Immunschwäche ab fünf Jahren sowie Tätigen in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (insbesondere bei direktem Patientinnen-, Patienten- sowie Bewohnerinnen- und Bewohnerkontakt) empfohlen. Die zweite Auffrischimpfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll die zweite Auffrischimpfung frühestens nach sechs Monaten erhalten.
Wo kann ich mich noch impfen lassen?
Corona-Schutzimpfungen sind auch bei niedergelassenen (Haus-)Arztpraxen möglich. Bitte beachten Sie, dass bei diesen eine frühzeitige Anmeldung unbedingt erforderlich ist. Denn nur so können die Praxen die entsprechenden Impfstoffmengen bestellen und Termine bündeln. Wer keinen (Haus-)Arzt hat, kann sich auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg www.kvbawue.de über die Corona-Schwerpunktpraxen informieren.
Informationen zur Barrierefreiheit
Impfpunkt in der Kaiserstraße 29, 74072 Heilbronn: Der Impfpunkt ist rollstuhlgerecht. Eine Höranlage ist vorhanden.
Jeweils samstags von 10 bis 15 Uhr werden im Impfpunkt in der Kaiserstraße 29 Impfungen für Kinder von 5 bis 11 Jahren angeboten. Geimpft wird bei diesen Terminen mit dem speziell zugelassenen Impfstoff für Kinder von Biontech. Eine Kinderärztin steht für Beratungsgespräche zur Verfügung. Mitzubringen sind, soweit vorhanden, die Krankenkassenkarte und der Impfpass. Für die Impfung ist die Einwilligung beider Elternteile und die Begleitung durch einen Erziehungsberechtigten erforderlich. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.
Parallel finden Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen mit den üblichen Impfstoffen statt. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.
Nach der Schließung der Kreisimpfzentren sind die niedergelassenen (Haus-)Ärzte sowie die Kinder- und Jugendärzte die ersten Anlaufstellen für Impfwillige. Eine frühzeitige Anmeldung ist unbedingt erforderlich. Denn nur so können die Praxen die entsprechenden Impfstoffmengen bestellen und Termine bündeln.
Wer keinen (Haus-)Arzt hat, kann sich hier über die Heilbronner Corona-Schwerpunktpraxen informieren. Einen überregionalen Überblick bietet die Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg.
Corona-Schwerpunktpraxen im Stadtgebiet Heilbronn - Erwachsene
Name | Straße | Ort | Telefon 07131 | |
Dr. Agnieszka Wolf | Moltkestraße 27 | 74072 Heilbronn | 8877888 | |
Dres. Anne Kaiser | Schmidbergstraße 22 | 74074 Heilbronn | 251202 | |
Dr. Martin Uellner | Adolf-Alter-Straße 12 | 74080 Heilbronn | 42179 | |
Andreas Hamberger / Dr. Ina Bromma | Pfaffenhofener Straße 5 | 74080 Heilbronn | 482424 | |
Dres. Gerdi und Sonja Küster | Ludwigsburger Straße 10 | 74080 Heilbronn | 31224 | |
Dr. Bernd Koppe | Schuchmannstraße 4 | 74080 Heilbronn | 32800 | |
Dres. Krainski /Kalmbach-Walch | Ludwigsburger Straße 111 | 74080 Heilbronn | 34445 | |
Nils C. Möhle | Riedweg 11 | 74078 Heilbronn | 1231123 | |
Dr. med. Mark Glasauer/Dr.-medic. Ildico Fülöp | Poststraße 10 | 74078 Heilbronn | 07066 5666 | info@ap-kh.de |
Dr. Afsaneh Siebenborn | Heidelberger Straße 7 | 74080 Heilbronn | 46881 | |
Praxis Penavic und Dr. med Weber | Paul-Göbel-Str. 1 | 74076 Heilbronn | 174090 |
Corona-Schwerpunktpraxen im Stadtgebiet Heilbronn - Kinder und Jugendliche
Name | Straße | Ort | Telefon 07131 |
Dr. Yvonne Gotzmann | Solothurner Straße 2 | 74072 Heilbronn | 628282 |
Dr. Stechele/Käfer | Gerberstraße 4 | 74072 Heilbronn | 81544 |
Dres. Kiran/Kiran | Waiblinger Straße 2 | 74074 Heilbronn | 962600 |
Dres Aldinger/Schober | Neckargartacher Straße 90 | 74080 Heilbronn | 42020 |
Dr. Reichmann und Kollegen | Staufenbergstraße 31 | 74081 Heilbronn | 5823455 |
Einrichtungen und Organisationen wie Pflegeheime, Schulen, Betriebe, Vereine oder Kirchengemeinden können ein Mobiles Impfteam buchen. Voraussetzung ist, dass mindestens 50 Impfungen durchgeführt werden sollen. Eine vorherige Anmeldung mit etwa zwei Wochen Vorlauf ist bei Altin Zhegrova vom Schul-, Kultur- und Sportamt per E-Mail an altin.zhegrova@heilbronn.de notwendig.
Das Mobile Impfteam ist ein kostenloses Angebot der Stadt Heilbronn in Kooperation mit dem DRK Heilbronn.
Ab dem 16. März 2022 gilt in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht.
Hinweise und Zugang zum digitalen Meldeportal zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht
Warum die einrichtungsbezogene Impfpflicht eingeführt wurde und alle Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:
- Digitales Meldeportal und einrichtungsbezogene Impfpflicht: Informationen des Sozialministeriums Baden-Württemberg
- Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit
- COVID-19 und Impfen: Antworten auf häufig gestellte Fragen des Robert-Koch-Institus (FAQ)
- COVID-19 und Impfen: Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
- COVID-19 und Impfen: Aufklärungsbogen und Anamnese- und Einwilligungsbogen
Fragen rund um das Thema Coronavirus und zur einrichtungsbezogenen Impfplicht beantwortet die Corona-Hotline der Stadt Heilbronn.
Impf-O-Mat des Landes Baden-Württemberg
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg hat mit Unterstützung des Robert Koch-Institutes (RKI) im Rahmen der Impfkampagne #dranbleibenBW einen Impf-O-Mat entwickelt. Das interaktive Internetangebot bietet spannende Zahlen und Fakten zum Thema COVID-19 – unterhaltsam aufbereitet und präsentiert von Prof. Dr. Eckart von Hirschhausen und Dr. Natalie Grams-Nobmann. Zum Impf-O-Mat geht es hier.
Wichtige Hinweise und Daten
Was ist zu beachten? Wie ist die aktuelle Lage?
Die Gesundheitsämter in Baden-Württemberg konzentrieren sich auf größere Ausbruchsgeschehen und den Schutz vulnerabler Gruppen, beispielsweise in Alten- und Pflegeheimen. Das bedeutet, dass positiv auf das Coronavirus getestete Personen nicht routinemäßig von den Gesundheitsämtern kontaktiert werden. Nichtsdestotrotz gilt für sie die entsprechende Absonderungspflicht, die auch weiterhin von den Behörden kontrolliert wird.
Personen mit einer COVID-19 Infektion
Weiterhin Isolationspflicht nach positivem Testergebnis
Personen, die mittels Schnelltest oder PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet wurden, sind weiterhin behördlich verpflichtet, sich sofort in Isolation zu begeben. Nach Ablauf von fünf Tagen endet die Isolation, sofern die Betroffenen mindestens 48 Stunden keine Krankheitssymptome (zum Beispiel Husten oder Fieber) haben. Treten weiter Krankheitssymptome auf, muss die Isolation fortgesetzt werden. Sie endet dann spätestens wie bisher nach zehn Tagen. Ein negativer Test ist nicht mehr nötig, um die Isolation zu beenden (§ 3 Abs. 2 Satz 1 Corona-Verordnung Absonderung). Es gilt weiterhin: Wer krank ist, sollte zu Hause bleiben.
Ein weiteres positives Testergebnis innerhalb von 15 Tagen löst keine erneute Absonderungspflicht aus (§ 3 Abs.1 Corona-Verordnung Absonderung).
Wurde der Erstnachweis des Erregers mittels Schnelltest vorgenommen, endet die Absonderung bereits mit dem Vorliegen eines zeitlich darauffolgenden negativen PCR-Testergebnisses (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Corona-Verordnung Absonderung).
Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen
Wer in einer medizinisch-pflegerischen Einrichtung beschäftigt ist, kann dort nach einer Infektion ab dem ersten Tag nach dem Ende der Absonderung mit Testung oder ab dem 15. Tag nach dem Erregernachweis ohne Testung tätig sein (§ 4 Corona-Verordnung Absonderung).
Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen
Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen müssen sich nicht mehr absondern. Die Verordnung empfiehlt eine freiwillige Kontaktreduzierung für einen Zeitraum von zehn Tagen nach dem letzten Kontakt zur positiv getesteten Person (§ 5 Corona-Verordnung Absonderung).
Eine Absonderungsbescheinigung für Personen, deren Absonderungspflicht ab dem 03. Mai 2022 beginnt, wird nicht mehr vom Gesundheitsamt ausgestellt.
Eine Bescheinigung des Ergebnisses der Testung wird durch die vornehmende Stelle unter Angabe des Testdatums und der Uhrzeit ausgestellt und kann dem Arbeitgeber vorgelegt werden (§ 6 und § 8 Abs. 3 Corona-Verordnung Absonderung).
Fragen und Antworten zum Thema Absonderung in Baden-Württemberg finden Sie hier.
Weitere Informationen und Informationen in weiteren Sprachen
Informationen finden Sie auf der Webseite des Sozialministeriums oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
Bei Rückfragen können sich Bewohner der Stadt Heilbronn an die Hotline des Städtischen Gesundheitsamtes wenden Tel. 07131 56-4929.
Unter der Hotline des Landes 0711 41011160 sind montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr Ansprechpartner*innen in vier verschiedenen Fremdsprachen (Englisch, Türkisch, Arabisch, Russisch) erreichbar. Aktuelle Informationen zum Coronavirus in 23 verschiedenen Sprachen gibt es übrigens auf der Homepage der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.
Die jeweils aktuellen Corona-Kennzahlen für den Stadtkreis Heilbronn finden Sie auf der Webseite des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg hier.
Sie können diese in der tabellarischen Übersicht in der Zeile "SK Heilbronn" ablesen.
Impfquote für Heilbronn
Das Land Baden‐Württemberg veröffentlicht die Impfquoten für die einzelnen Stadt- und Landkreise. Daraus können Sie ersehen, wie viele Heilbronnerinnen und Heilbronner bereits geimpft sind. Auf der Webseite sind darüber hinaus noch allgemeine Informationen zum Thema Corona‐Impfung veröffentlicht.
--> Gesamtzahl Impfungen nach Land‐ und Stadtkreisen
--> Informationen des Sozialministeriums Baden‐Württemberg zur Corona‐Impfung
Regeln und Verordnungen
Alle gültigen Regelungen auf einen Blick.
Weitere Corona-Verordnungen der Landesregierung finden sich auf der Webseite des Staatsministeriums Baden-Württemberg.
Seit dem 1. August gelten neue Corona-Einreiseregelungen für Deutschland.
Die Regelungen entnehmen Sie der nachstahenden Tabelle. Detaillierte Antworten auf mögliche Fragen finden Sie auf der Webseite der Bunderegierung.
Beachten Sie bei Reisen die Regelungen der Coronavirus-Einreiseverordnung.
Testungen
Um eine weitere Verbreitung des Virus einzudämmen ist es wichtig, dass Infektionen frühzeitig erkannt werden.
Erster Ansprechpartner für Personen, die einen Corona-Test benötigen, ist der eigene Hausarzt, Kinderarzt oder Hals-Nasen-Ohrenarzt.
Darüber hinaus gibt es im Raum Heilbronn mehrere Corona-Schwerpunktpraxen, in denen Tests vorgenommen werden (siehe Impfangebote oben unter "Impfungen beim (Haus-)Arzt"). Eine Übersicht von Schnellteststellen in Heilbronn bietet Ihnen das Teststellen-Portal der Corona-Warn-App. Geben Sie hierzu in der Suche das gewünschte Postleitzahlengebiet ein.
Eine Übersicht dieser Schwerpunktpraxen sowie der Corona-Ambulanzen, -Testzentren, -Abstrichstellen und -Radiologie-Praxen in ganz Baden-Württemberg bieten die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg und die Koordinierungsstelle Telemedizin Baden-Württemberg unter folgendem Link:
--> Ambulante Corona Versorgungs- und Testeinrichtungen in Baden-Württemberg
Antragstellung für die Beauftragung als Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 der Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung – TestV)
Es können nur Anträge für Teststellen mit Standort im Stadtgebiet Heilbronn eingereicht werden!
Für die Eröffnung einer Teststelle von Dritten ist eine Beauftragung durch das zuständige Gesundheitsamt erforderlich. Der Antragsteller und Betreiber einer Teststelle hat die Bestimmungen der TestV in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.
Im Stadtgebiet Heilbronn gibt es bereits viele Teststellen, so dass derzeit der Bedarf je nach Standort geprüft wird. Aus dem Antrag muss daher genau hervorgehen, warum gerade an diesem Standort Bedarf an einer weiteren Teststelle besteht.
Die Mindestanforderungen an eine Teststelle entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Mindestanforderungen Teststellen. Die notwendigen Antragsunterlagen und Angaben für die Antragsstellung entnehmen Sie bitte dem Übersichtsblatt Teststellen.
Bitte schicken Sie Ihren Antrag an antrag-teststelle@heilbronn.de
Wir weisen darauf hin, dass die Teststelle erst nach Erteilung einer schriftlichen Beauftragung betrieben werden darf.
Bitte beachten Sie, dass unvollständige Anträge nicht bearbeitet werden können.
Weitere Informationen:
- www.coronawarn.app/de/rat-partner/
- www.gewerbeanmeldung.de/wann-muss-man-gewerbe-anmelden.
- https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/testen
- https://www.kvbawue.de/praxis/aktuelles/coronavirus-sars-cov-2/testv-abrechnung-nicht-kv-mitglieder/
Merkblätter
Informationen für Unternehmen, Gastronomen und Einzelhändler
Die aktuelle Lage stellt die allermeisten Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler vor immense Herausforderungen. Bund und Land arbeiten mit ihren Partnern intensiv an Maßnahmen und Unterstützungsprogrammen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise bestmöglich abfangen zu können.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Bauen eine Hotline geschaltet: 0800 40 200 88 (gebührenfrei). Diese ist montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr erreichbar.
Alle Maßnahmen und Unterstützungsprogramme finden Sie unter folgenden Informationsseiten:
- Übersicht über die wichtigsten Fördermaßnahmen von Bund und Land
- Informationen des Landes Baden-Württemberg
- Informationen des Bundes
Alle Kontaktadressen und eine Übersicht der aktuellen Maßnahmen in Baden-Württemberg bietet das unten stehende Merkblatt für Unternehmen.
Speziell für Unternehmen und Personen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft gibt es auf den Seiten der Bundesregierung einen Überblick zu Maßnahmen und Unterstützungsangeboten. Die MFG Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH hat ebenfalls eine umfassende Übersicht über Unterstützungsmaßnahmen für diesen Wirtschaftszweig zusammengestellt.
Sonstige Möglichkeiten
Informationen für Unternehmen und Selbstständige
Eine aktualisierte Übersicht über Unterstützungsmöglichkeiten des Bundes als Schutzschirm für Betroffene
www.bundesregierung.de
Überbrückungshilfe Corona
Für die Fördermonate September bis Dezember 2020 können von KMU mit Umsatzeinbrüchen Förderanträge über einen prüfenden Dritten eingereicht werden.
Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Wirtschaftsförderung des Landes Baden-Württemberg in der Corona-Krise
Krisenberatung, finanzielle Zuschüsse, Liquiditätshilfen, Bürgschaften, sonstige Förderprogramm
Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg - Wirtschaftsförderung des Landes Baden-Württemberg in der Corona-Krise
Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe
Das Hotel- und Gaststättengewerbe ist in besonderer Weise von den Folgen der Pandemie und den damit verbundenen Beschränkungen betroffen. Mit der Stabilisierungshilfe soll die Zahlungsfähigkeit der gastgewerblichen Betriebe gesichert werden. Ansprechpartner vor Ort ist die IHK Heilbronn-Franken.
Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
Förderprogramm Azubis im Verbund – Ausbildung teilen
Ausbildungsbetriebe, welche die Ausbildung nicht alleine durchführen können und daher einen Verbund gründen, erhalten einmalig 1000 Euro, sofern der Azubi während Kurzarbeitsphasen mindestens vier Wochen der Ausbildung in einem Partnerbetrieb absolviert
Wirtschaftsministerium BW - Azubis im Verbund
Förderprogramm go- digital / Erweiterung Home-Office
KMU mit unter 100 Mitarbeitern und einer Jahresbilanz von höchstens 20 Mio. Euro p.a. erhalten vom Bundesministerium für Wirtschaft bis zu 50 Prozent der Beratungskosten zur Einführung von Home-Office. Maximal 1100 Euro Berater-Tagessatz und 30 Tage maximal.
Bundesministerium für Wirtschaft - Förderprogramm go-digital
"Krisenberatung Corona" für kleine und mittlere Unternehmen
Die „Krisenberatung Corona“ des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau geht an den Start: Ab 15. Mai können sich Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern bei einem der vier branchenorientierten Beratungsdienste informieren und je nach Bedarf die kostenlose Beratung durch einen erfahrenen Experten erhalten. Interessierte Unternehmen können sich direkt an die Beratungsdienste wenden. Weitere Informationen finden Sie hier.Weitere Informationen finden Sie hier.
Zudem unterstützt Sie die Wirtschaftsförderung der Stadt Heilbronn in diesen herausfordernden Zeiten bestmöglich und beobachtet kontinuierlich die aktuellen Entwicklungen zu den wirtschaftlichen Auswirkungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Anbei finden Sie einen Überblick des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg über die aktuellen Unterstützungsangebote und Informationsquellen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne per E-Mail an: wirtschaftsfoerderung@heilbronn.de.
Weitere Informationen
Hier finden Sie Informationen zu häufigen Fragen und für spezielle Zielgruppen.
- Nächtliche Ausgangsbeschränkung (05.04.2021)
Termine im KIZ Heilbronn finden statt - Impfungen mit Biontech anstatt Astrazeneca (01.04.2021)
Termine im KIZ Heilbronn finden statt - "Öffnen mit Sicherheit" (26.03.2021)
Oberbürgermeister Harry Mergel zur aktuellen Diskussion - Intensive Kontaktpersonennachverfolgung (25.03.2021)
Verstärkung durch Bundeswehrsoldaten - Schnelltests für Kinder in Kitas (24.03.2021)
Heilbronn bereit für einen Modellversuch - 4-Millionen-Kraftpaket für die Innenstadt (18.03.2021)
5-Punkteplan zur Belebung nach dem Lockdown - Abgesagte Impftermine werden umgebucht (18.03.2021)
Personen auf der Warteliste erhalten ebenfalls Termine - Stadt informiert über App zhur Kontaktnachverfolgung (16.03.2021)
Städtisches Gesundheitsamt für Luca-Einsatz gerüstet - Lockerung ab Mittwoch aufgehoben (15.03.2021)
7-Tage-Inzidenz an drei Tagen in Folge über 50 - KIZ sagt Termine für AstraZeneca-Impfung ab (15.03.2021)
Nach Entscheidung der Bundesregierung - Schnelltest-Center öffnen in Heilbronn (12.03.2021)
Ab Mittwoch, 17. März - 7-Tage-Inzidenz steigt in Herilbronn über 50 (12.03.2021)
OB Mergel schließt weiteren Anstieg nicht aus - Digitaler Gesundheitsschutz (12.03.2021)
Gesundheitsamt setzt auf moderne Software in der Pandemie - Kita von englischer Corona-Variante betroffen (11.03.2021)
Einrichtung nach Covid-19-Fällen geschlossen - Schnelltests nun auch für Schüler (04.03.2021)
Stadt weitet Teststrategie aus - Fast 10.000 Impfungen im März (26.02.2021)
Kreisimpfzentrum erweitert apazität - Ausgangsbeschränkung gilt nicht mehr (vom 19.02.2021)
Ab Samstag, 20. Februar - Maßnahmenpaket für die Innenstadt (vom 19.02.2021)
OB Mergel im Gespräch mit der Stadtinitiative - KIZ Heilbronn bietet mehr Impftermine an (vom 18.02.2021)
Impfstofflieferungen erhöht - Corona-Schnelltests in Ferienbetreuung (vom 15.02.2021)
An Heilbronner Grundschulen - Heilbronn verlängert Ausgangsbeschränkung (vom 11.02.2021)
Von abends 21 Uhr bis morgens 5 Uhr - Bislang keine Virusvarianten in Heilbronn (vom 05.02.2021)
Zusätzliche Untersuchungen auf Veranlassung des Gesundheitsamtes - Betreuungsentgelte für Februar werden erstattet (vom 02.02.2021)
Finanzielle Entlastung für Eltern - Hohe Inzidenz, aber weniger Covid-Patienten (vom 01.02.2021)
Weitere Maßnahmen und Appell - OB Mergel für Massen-Schnelltests (vom 27.01.2021)
Ausbreitung von Corona stoppen – Dunkelziffer senken - KOD kontrolliert Einhaltung der Quarantäne (vom 22.01.2021)
Wenige Verstöße - Impfungen beginnen am Freitag (vom 19.01.2021)
Alle Termine für KIZ Horkheim vergeben - Über 80-Jährige erhalten Impfinfos (vom 15.01.2021)
Post von Oberbürgermeister Harry Mergel - Stadtbibliothek richtet Abholservice ein (vom 14.01.2021)
In der Hauptstelle und den Zweigstellen - Weiterhin auf Gottesdienste verzichten (vom 11.01.2021)
Erneuter Appell von Oberbürgermeister Harry Mergel - Heilbronner Kreisimpfzentrum (vom 30.12.2021)
Stadt sucht freiwillige Helferinnen und Helfer - Derzeit fast keine Gottesdienste und Gebete (vom 22.12.2020)
Religionsgemeinschaften folgen Bitte von OB Harry Mergel - Stadt Heilbronn sucht Ärzte und Fachpersonal (vom 16.12.2020)
Kreisimpfzentrum in der Stauwehrhalle - Eingeschränkte Erreichbarkeit an Feiertagen (vom 16.12.2020)
Corona-Hotline des Städtischen Gesundheitsamtes - OB Mergel fordert ganzheitliche Lösungen (vom 10.12.2020)
Tageshöchstwert bei Infektionszahlen in Heilbronn - Ausgangsbeschränkungen ab Dienstag (vom 07.12.2020)
Restriktivere Maßnahmen - Heilbronn kündigt Ausgangsbeschränkungen an (vom 06.12.2020)
Stadt erlässt am Montag Allgemeinverfügung - Mittendrin 2020 – Alltag in Corona-Zeiten (vom 01.12.2020)
Donnerstag, 3. Dezember - Stadt verschärft nochmals Corona-Regeln (vom 19.10.2020)
Ab Mittwoch, 21. Oktober - Infektionsschutz auf Recyclinghöfen (vom 19.10.2020)
Wegen steigender Corona-Fallzahlen - Sitzung wegen Corona-Pandemie abgesagt (vom 16.10.2020)
Beirat für Partizipation und Integration - In Heilbronn gelten ab Freitag strengere Regeln (vom 14.10.2020)
Maskenpflicht in der Fußgängerzone - Weniger Gäste bei privaten Feiern (vom 12.10.2020)
Stadt plant strengere Maßnahmen - Corona in Flüchtlingsunterkunft (vom 07.10.2020)
Einrichtung unter Quarantäne - OB appelliert an Verantwortungsbewusstsein (vom 07.10.2020)
7-Tage-Inzidenz gestiegen - Verstöße gegen die Corona-Regeln (vom 23.09.2020)
Ordnungsamt schließt Gaststätten - Corona-Abstrichstelle in Heilbronn nimmt Betrieb auf (vom 10.09.2020)
Montag, 14. September - Lange Nacht der Kultur auf 2021 verschoben (vom 09.09.2020)
Neues Konzept für Veranstaltung im nächsten Jahr - „Maximaler Gesundheitsschutz, minimale Eingriffen ins Wirtschaftsleben" (vom 01.09.2020)
Bei steigender 7-Tages-Inzidenz - „Entspannung, aber keine Entwarnung“ (vom 30.08.2020)
Corona: 7-Tages-Inzidenz rückläufig - Was tun bei Rückreise aus Risikogebieten? (vom 28.08.2020)
Vollständige Angaben wichtig - OB Mergel mahnt zur besonderen Vorsicht (vom 24.08.2020)
Stadt Heilbronn erreicht Corona-Vorwarnstufe - „Wir alle tragen Verantwortung“ (vom 14.08.2020)
- Corona: OB Mergel mahnt weiterhin zur Vorsicht
- Stadt schließt Lücke bei Prostitutionsverboten (vom 14.08.2020)
Allgemeinverfügung veröffentlicht - Kita-Entgelterhöhung für U3-Jährige verschoben (vom 31.07.2020)
Heilbronner Gemeinderat setzt familienpolitisches Zeichen - Kindersommer statt Coronafrust (vom 25.06.2020)
Anmeldung beginnt am 3. Juli - Kitas wieder für alle Kinder geöffnet (vom 19.06.2020)
Ab Montag, 29. Juni - Heilbronn ist Kult (vom 15.06.2020)
Sommer-Veranstaltungreihe ab Freitag, 19. Juni - Neue Corona-Hotline (vom 15.06.2020)
Änderung Telefonnummer - Zwölf neue Covid-19 Fälle in Heilbronn (vom 12.06.2020)
Sechs Ansteckungen in Privatwohnung - Aktuelle Informationen aus den Heilbronner Bädern (vom 09.06.2020)
Stand: 04.06.2020 - Bis zu 100 Personen können teilnehmen (vom 09.06.2020
Trauerfeiern - Bläser und Sänger dürfen wieder musizieren (vom 08.06.2020)
Städtische Musikschule Heilbronn - In die Kfz-Zulassungsstelle auch ohne Termin (vom 04.06.2020)
Ab 15. Juni 2020 - Diskussion der sozialen Lage (vom 29.05.2020)
Liga der freien Wohlfahrtspflege beim OB - Jugendhäuser und Bolzplätze öffnen wieder (vom 29.05.2020)
Ab Dienstag, 2. Juni - Ab Juni wieder vollständig geöffnet (vom 29.05.2020)
Recyclinghöfe Heilbronn-Ost und Horkheim - Sperrzeit erst ab Donnerstag verkürzt (vom 29.05.2020)
Wichtig für Gastronomie - Sport im Park startet (vom 28.05.2020)
Ab Dienstag, 2. Juni - Stadt unterstützt auch künftig Kulturschaffende (vom 28.05.2020)
OB-Gespräch im Rathaus - Notfall-Ferienbetreuung als Alternative (vom 28.05.2020)
Absage aller Stadtranderholungen - Feuerwehr stellt Desinfektionsmittel her (vom 22.05.2020)
Unbürokratische Nachbarschaftshilfe - Partnerstädte antworten dem OB (vom 22.05.2020)
Corona-Krise - Erweiterte Notbetreuung in den Kitas (vom 22.05.2020)
Vorgabe des Landes ergangen - Rat stützt Gastronomie und Einzelhandel (vom 18.05.2020)
Heute Entscheidung getroffen - Perspektiven für Gastronomie und Einzelhandel (vom 12.05.2020)
Corona-Besprechungen beim OB - Recyclinghöfe HN-Ost und Horkheim öffnen (vom 12.05.2020)
Bis Ende Mai nur an Samstagen - Online Termine vereinbaren (vom 12.05.2020)
Bürgerämter und Kfz-Zulassungsstelle der Stadt - Jubiläums-Weindorf 2020 wird abgesagt (vom 11.05.2020)
OB Mergel und Weindorf-Verantwortliche haben entschieden - „Sehen die Nöte von Gastronomie und Handel“ (vom 11.05.2020)
OB Mergel trifft sich mit Vertretern - Mergel: Einhaltung der Regeln oberstes Gebot (vom 08.05.2020)
Kaum noch Neuinfektionen mit Covid-19 - Pianisten und Schlagzeuger machen den Anfang (vom 08.05.2020)
Städtische Musikschule Heilbronn - Salzwerke spenden Mund-Nasen-Masken (vom 08.05.2020)
Weitergabe an soziale Einrichtungen - Parken auf Gehwegen grundsätzlich verboten (vom 06.05.2020)
Abstand halten ermöglichen - Corona-Lockerungen auch im Stadtwald (vom 06.05.2020)
Ab Donnerstag, 7. Mai - OB Mergel bietet erneut Sprechstunde an (vom 06.05.2020)
Mittwoch, 13. Mai - Neue Telefonnummern für Corona-Hotline (vom 05.05.2020)
Gemeinsame Hotline teilt sich auf - Historische Dauerausstellung öffnet wieder (vom 05.05.2020)
Haus der Stadtgeschichte - Städtische Museen öffnen wieder (vom 05.05.2020)
Ab Donnerstag, 7. Mai - Kinderspielplätze öffnen wieder (vom 05.05.2020)
Einschränkungen beachten - Abschiede in größerem Rahmen wieder möglich (vom 05.05.2020)
Neue Verordnung erlaubt Trauerfeiern mit bis zu 50 Personen - Stadt entlastet Eltern zusätzlich (vom 04.05.2020)
Verzicht auf Kita-Entgelte für Kinder unter drei Jahren - Entscheidung zu Weindorf Mitte Mai (vom 04.05.2020)
OB Mergel skeptisch - Schulen für Aufnahme des Betriebs gerüstet (vom 29.04.2020)
Umfangreiche hygienische Vorkehrungen - OB Mergel schreibt an Partnerstädte (vom 29.04.2020)
Verbundenheit in der Corona-Krise - Erfrierungsschutz öffnet bis Ende Mai (vom 29.04.2020)
Stadt und Aufbaugilde vereinbaren erneut Verlängerung - Sperrung der Zufahrt zum Wartberg (vom 24.04.2020)
Verstöße gegen die Corona-Verordnung und wilde Müllablagerung - Maskenpflicht in städtischer Verwaltung (vom 24.04.2020)
Stadt geht Richtung Normalbetrieb und erhöht Termindichte - Recyclinghöfe öffnen wieder (vom 24.04.2020)
Entsorgungsbetriebe appellieren: Schutzmaßnahmen beachten - Entscheidung zu Heilbronner Weindorf fällt am 4. Mai (vom 22.04.2020)
OB Mergel: Durchführung aus heutiger Sicht schwer vorstellbar - Corona-Delle bei Eheschließungen (vom 22.04.2020)
Weiter Trauungen möglich – Ab September im Trappenseeschlösschen - Öffnung mit Corona-Auflagen (vom 21.04.2020)
Forschungs- und Lesesaal des Stadtarchivs - Maximal zwei Personen im Auto (vom 09.04.2020)
Ausnahmen für Familien und im Beruf - OB, Landräte und Polizeipräsident appellieren: Bleiben Sie bitte zuhause (vom 08.04.2020)
„Wir sind auf dem richtigen Weg, jetzt gilt es ihn gemeinsam bis zum Ende zu gehen" - Erfolgreiche Bürgerhotline (vom 08.04.2020)
Unterstützungsnetzwerk für Hilfebedürftige - Land verschärft Ausgangsbeschränkungen (vom 08.04.2020)
Alten- und Pflegeheime - Helpline für Kinder und Jugendliche (vom 01.04.2020)
Bei Fragen, Sorgen und Nöten - Erfrierungsschutz öffnet bis Ende April (vom 01.04.2020)
Stadt und Aufbaugilde vereinbaren Verlängerung - Abstand halten ist Pflicht (vom 30.03.2020)
Strengere Vorschriften in geschlossenen Räumen - Klassik Open Air erst wieder 2021 (vom 27.03.2020)
Wegen Corona-Pandemie abgesagt - Nur Recyclinghof Plus vorerst noch geöffnet (vom 23.03.2020)
Einlass auf zwei Fahrzeuge gleichzeitig beschränkt - Stadt koordiniert Hilfsangebote (vom 22.03.2020)
Mehrsprachige Telefon-Hotline - Heilbronn will auf Kitagebühren verzichten (vom 20.03.2020)
Entlastung für die Eltern - Weitere Einschränkungen wegen Corona (vom 20.03.2020)
Trauerfeiern und Stadtwald - Nachtbusse fahren nicht (vom 20.03.2020)
Freitags und samstags - Zugangsbeschränkungen auf Recyclinghöfen (vom 19.03.2020)
Appell der Entsorgungsbetriebe: Abfallanlieferungen verschieben - Gemeinderatssitzung für Donnerstag abgesagt (vom 17.03.2020)
Sitzungen von Ausschüssen und Bezirksbeiräten fallen bis 30. März aus - Verwaltung schließt - Notbetreuung für Kinder (vom 15.03.2020)
Stadt beschließt weitere Regelungen - Neue Regeln für Corona (vom 13.03.2020)
Stadt folgt dem Land - Heilbronn verbietet Veranstaltungen ab 200 Personen (vom 12.03.2020)
Stadt erlässt Verfügung - Gründungsversammlung verschoben (vom 10.03.2020)
Förderkreis "Freunde des Literaturhauses" - Stadt empfiehlt, Großveranstaltungen zu verschieben (vom 09.03.2020)
Wegen Covid 19 - Vorträge zu den Pflichtlektüren abgesagt (vom 09.03.2020)
Wegen Coronavirus - Technisches Gymnasium bleibt zwei Tage geschlossen (vom 08.03.2020)
Schüler mit Coronavirus infiziert - Frauentag wird abgesagt (vom 06.03.2020)
Vorsichtsmaßnahme - Tipps für Veranstaltungen (vom 05.03.2020)
Coronavirus - Gesundheitsamt berät zu Veranstaltungen (vom 03.03.2020)
Coronavirus - Rückkehrer aus Risikogebieten bleiben zuhause (vom 01.03.2020)
Coronavirus: OB Mergel sieht keinen Grund für Panik - Lenkungsgruppe eingerichtet (vom 28.02.2020)
Coronavirus: Kein Fall bekannt
Zur Entlastung der Gesundheitsämter wird die Zuständigkeit für die Bearbeitung der Entschädigungsanträge nach §§ 56 bis 58 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) auf das örtlich zuständige Regierungspräsidium übertragen. Für den Stadtkreis Heilbronn ist dies das Regierungspräsidium Stuttgart.
Die Antragstellung sowie die Bearbeitung der Anträge soll künftig über ein elektronisches Online-Verfahren abgewickelt werden. Die Website, auf der die Anträge voraussichtlich ab Anfang Mai gestellt werden können, lautet:
Bitte beachten Sie für die Antragstellung auch die Informationen auf dieser Website.
Sehbehinderte Menschen sind derzeit mehr denn je auf die Unterstützung ihrer Mitmenschen angewiesen, da sie durch Abstandsregeln und Hygienevorschriften in besonderem Maße in ihrem Alltag eingeschränkt sind. Der Blinden- und Sehbehindertenverband hat wertvolle Tipps für den Umgang mit Menschen mit Sehbehinderung zusammengestellt.
Mittlerweile gibt es sehr viele Informationen in Leichter Sprache und in Gebärdensprache.
Es sind so viele, dass wir nicht mehr alle Informationen hier veröffentlichen.
Hier ist eine Auswahl:
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: www.infektionsschutz.de
- Bundesministerium für Gesundheit: www.zusammengegencorona.de
- Bundesregierung: www.bundesregierung.de
- Sozialministerium Baden-Württemberg Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache
- Patientenservice: www.116117.de
- Corona-Ratgeber-Seite in Leichter Sprache www.corona-leichte-sprache.de
- Robert-Koch-Institut:
-Formulare zum Impfen mit mRNA-Impfstoff
-Formulare zum Impfen mit Vektor-Impfstoff
Sie brauchen weitere Informationen?
Dann wenden Sie sich bitte an unsere Inklusionsbeauftragte:
Irina Richter
E-Mail: irina.richter@heilbronn.de
Telefon: 07131 56-3728
Fax: 07131 56-163728
Skype (für Gebärdensprachnutzende): Inklusionsbeauftragte Stadt Heilbronn
Merkblätter von der Stadt Heilbronn in einfacher Sprache
Für blinde und sehbehinderte Menschen hat der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband einen Corona-Ratgeber veröffentlicht.
Mittlerweile gibt es sehr viele Informationen für Gehörlose.
Hier ist eine Auswahl:
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: www.infektionsschutz.de
- Bundesministerium für Gesundheit: www.zusammengegencorona.de
- Informationen zur Corona-Warn-App in Gebärdensprache
- Sozialministerium Baden-Württemberg Informationen in Gebärdensprache
- Für gehörlose Menschen stellt der Landesverband der Gehörlosen Baden-Württemberg auf seiner Webseite laufend aktuelle Informationen über das Coronavirus zusammen. Dort findet sich auch ein Formular zur Kontaktaufnahme mit Ärztinnen und Ärzten und den Gesundheitsämtern.
- Coronavirus-Hotline in Gebärdensprache des Sozialministeriums Baden-Württemberg
- Corona-Nachrichten in Gebärdensprache vom WDR WDR – tägliche Nachrichten
Sie brauchen weitere Informationen?
Dann wenden Sie sich bitte an unsere Inklusionsbeauftragte:
Irina Richter
E-Mail: irina.richter@heilbronn.de
Telefon: 07131 56-3728
Fax: 07131 56-163728
Skype (für Gebärdensprachnutzende): Inklusionsbeauftragte Stadt Heilbronn
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Hier gibt es auch Hygienetipps in verschiedenen Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Russisch, Türkisch, Arabisch und andere) - Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
- Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
- Robert-Koch-Institut
Kontakt
Wichtige Kontaktdaten im Überblick
Fragen rund um das Thema Coronavirus und zur einrichtungsbezogenen Impfplicht beantwortet die Corona-Hotline der Stadt Heilbronn: 07131 / 56-4929.
Die Hotline ist montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr erreichbar.
Unter der Hotline des Landes 0711 / 41011160 sind montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr Ansprechpartner*innen in vier verschiedenen Fremdsprachen (Englisch, Türkisch, Arabisch, Russisch) erreichbar.
Wenn Sie im Landkreis Heilbronn wohnen, dann wenden Sie sich bei Fragen zum Thema Coronavirus bitte an das Gesundheitsamt des Landkreises unter der Nummer 07131 / 994 5012. Erreichbar ist dieses montags bis freitagsvon 8 bis 12 Uhr sowie von 13.30 bis 16 Uhr.
Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Sozialministerium eine Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger unter unter 0711/90439555 eingerichtet. Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr.
Coronavirus-Hotline in Gebärdensprache des Sozialministeriums Baden-Württemberg
Das Rathausgebäude ist wieder frei zugänglich. Bitte beachten Sie aber die aktuellen Hinweise zu den Öffnungszeiten und Terminvereinbarungen.
Bei vielen Ämtern finden offene Sprechzeiten statt, insbesondere bei der städtischen Kfz-Zulassungsstelle, bei den Stadtteil-Bürgerämtern und beim Standesamt. Bei der Ausländerbehörde, der Abteilung Abfallgebühren der Entsorgungsbetriebe und beim Zentralen Bürgeramt vereinbaren Sie bitte weiterhin online einen Termin. Die Abholung von fertigen Pässen, Ausweisen und Führerscheinen sowie der Kauf von Abfallsäcken und Stadtplänen und Fundsachen sind beim Zentralen Bürgeramt ohne Termin möglich. Bei der Führerscheinstelle, der Rentenstelle und der Staatsangehörigkeitsbehörde vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin. Viele Angelegenheiten können auch online oder schriftlich erledigt werden. Die Stadt Heilbronn empfiehlt, weiterhin in allen Verwaltungsgebäuden eine Maske zu tragen (OP-Maske, FFP2-Maske oder vergleichbarer Standard).