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Ausstellung von Urkunden

Kalender

Derzeit ist bei postalischem Versand mit einer Bearbeitungsdauer von 6 Wochen zu rechnen, da aktuell alle noch papiergebundenen Geburtenregister im elektronischen Personenstandsregister nacherfasst werden.

Digitales Rathaus

Digitales Rathaus - In diesem Bereich können Sie Leistungen auch online beantragen!

Ausstellung von Urkunden

Tipp

Am Mittwoch, 17. April, bleiben das Standesamt Heilbronn sowie die Standesämter in den Stadtteilen Biberach, Frankenbach und Kirchhausen geschlossen. Die Standesbeamtinnen und Standesbeamten sowie die Mitarbeiterinnen in den Standesämtern nehmen an diesem Tag an einer Fortbildungsveranstaltung teil.
Ein Notdienst ist nicht eingerichtet.

Sehr häufig müssen bestimmte Ereignisse und Tatsachen urkundlich nachgewiesen werden, z.B. für Eheschließungen, Erbangelegenheiten, Leistungen aus Versicherungen usw. Aus den bei Standesämtern geführten Personenstandsregistern werden beweiskräftige beglaubigte Abschriften oder Urkunden ausgestellt.

Welche Personenstandsurkunde wofür?

  • Geburtsurkunden
    enthalten den Namen des Kindes, Geburtstag und Geburtsort sowie die Eltern.
    Die Geburtsurkunden gibt es auch in verkürzter Form.
  • Eheurkunde
    beweist die Tatsache der Eheschließung, gegebenenfalls auch die Namensführung sowie die Auflösung der Ehe.
  • Lebenspartnerschaftsurkunde
    Nachweis der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Sterbeurkunde
    beweist den Tod.

Sämtliche Urkunden sind auch als mehrsprachige Urkunden (Sie sparen dabei möglicherweise die Übersetzung) erhältlich.

Außerdem können Sie mit gleicher Beweiskraft aus den Geburts-, Heirats- und Sterbeeinträgen beglaubigte Abschriften erhalten.

Bitte beachten Sie: Das Standesamt Heilbronn kann nur dann standesamtliche Urkunden ausstellen, wenn sich die Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Todesfall in Heilbronn ereignet hat und die Frist für die Führung der Personenstandsbücher noch nicht abgelaufen ist.

Fristen für die Führung der Personenstandsbücher

Es gelten folgende Fristen:

  • Geburtenregister 110 Jahre
  • Eheregister – und Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre
  • Sterberegister 30 Jahre

Nach Ablauf der Fortführungsfristen werden die Personenstandsregister bzw. –bücher an das Stadtarchiv abgeben. Nachweise aus älteren Registern sind dann nur noch dort erhältlich.

Wo erhalte ich die Urkunden?

Die Personenstandsbücher werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt. Sämtliche Urkunden erhalten Sie daher bei dem Standesamt, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat, die Geburtsurkunde also beim Standesamt des Geburtsortes.

Wer bekommt Urkunden?

Die Personenstandsregister und die daraus ausgestellten Urkunden enthalten sehr persönliche Daten. Urkunden oder Auskünfte können gem. § 62 des Personenstandsgesetzes nur von Personen beantragt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen - also auch Geschwister, Onkel, Tanten und sonstige Verwandte - sind nur dann berechtigt, wenn sie ein „rechtliches Interesse“ glaubhaft machen können oder die schriftliche Vollmacht eines Berechtigten vorlegen können. Antragsberechtigte müssen sich mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

Wie bekomme ich die Urkunden?

Digitales Rathaus - Stellen Sie Ihre Anträge schnell und einfach online.
(Service-BW-Antrag, Registrierung notwendig.

Hinweis: Abschriften aus dem Familienbuch können aktuell nur mit dem Vordruck für die Bestellung sämtlicher Urkunden (s.u.) beantragt werden

Außerdem haben Sie die Möglichkeit die Urkunden zu unseren Öffnungszeiten persönlich beim Standesamt im Rathaus, Marktplatz Zimmer 162 und 163, beantragen und in der Regel auch sofort mitnehmen. Bitte bringen Sie hierzu ein gültiges Ausweisdokument mit. 

Sie haben auch die Möglichkeit, die Urkunden per Post anzufordern. Sie können dazu hier auf der Webseite den entsprechenden Vordruck herunterladen, ausfüllen und uns per Post, Fax oder per E-Mail zusenden. Bitte überweisen Sie vorab den Betrag unter Angabe des Verwendungszwecks „1.0500.100003 –  Urkundenanforderung“ auf das auf dem Vordruck genannte Konto der Stadtkasse Heilbronn und legen Sie den Zahlungsnachweis bei. Die Erteilung einer Abbuchungsermächtigung ist leider nicht möglich. Briefmarken können wir nicht als Zahlungsmittel annehmen. Bitte senden Sie uns bei postalischer oder elektronischer Bestellung ebenfalls eine Kopie Ihres Ausweises oder Passes mit.

Gebühren
Die Gebühren sind landeseinheitlich geregelt.

Sämtliche deutsch- oder mehrsprachigen Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunden kosten 20 Euro.

Bei Fragen zum Thema Urkunden klicken Sie hier auf Ansprechpartner.