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Familienpass (städtischer)

Städtischer Familienpass

Welche Leistungen beinhaltet der Heilbronner Familienpass?

Mit dem Heilbronner Familienpass als freiwillige soziale Leistung möchte die Stadt Heilbronn Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien die Teilnahme an Freizeit‐ und Bildungsangeboten erleichtern.
Der Heilbronner Familienpass wird für ein Jahr (ab Ausstellungsdatum) ausgestellt und umfasst folgende Leistungen und Vergünstigungen pro Kind:

  • 10 kostenlose Besuche der städtischen Freibäder
  • 10 kostenlose Besuche der städtischen Hallenbäder
  • 2 kostenlose Besuche des Großen Hauses oder der Boxx des Theaters Heilbronn
  • 40 Busfahrkarten der städtischen Verkehrsbetriebe

Die kostenlosen Bäderbesuche werden seit 2020 mit einer Chipkarte abgewickelt. Die bisherigen Hallenbad- und Freibadgutscheine mit Abrisskarten können nicht mehr eingelöst werden. Umtausch und Barauszahlung sind nicht möglich.

Sofern das Kind noch nicht elf Jahre alt oder schwerbehindert ist, werden diese Vergünstigungen auch einer erwachsenen Begleitperson gewährt.

Der Heilbronner Familienpass und die Gutscheine sind nicht übertragbar und können bei Verlust nicht neu ausgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die einlösenden Stellen zur Vorlage des Heilbronner Familienpasses oder eines Ausweisdokuments auffordern können.

Zusätzliche Leistungen bei Vorlage des Heilbronner Familienpasses

  • Ermäßigung auf Gebühren der Städtischen Musikschule Heilbronn
  • Ermäßigung der Eintrittspreise im Soleo Hallenbad und Hallenbad Biberach sowie in den städtischen Freibädern
  • Urlaubszuschüsse für einen Urlaub im Inland mit der Familie, der mindestens zwölf und höchstens 21 Tage dauert, in folgender Höhe pro Tag:
    -jeweils 2,60 Euro für das erste und zweite Kind
    -3,60 Euro für das dritte und jedes weitere Kind
    -4,60 Euro für schwerbehinderte Kinder.
    Urlaubszuschüsse werden nur gewährt, wenn der Urlaub vor Antritt beantragt wurde und nach Beendigung nachgewiesen wird. Die Vordrucke hierzu gibt es bei allen Bürgerämtern.

Bitte beachten Sie auch die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets.

Wer kann den Heilbronner Familienpass erhalten?

Alle Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr in Familien

  • mit drei und mehr minderjährigen Kindern
  • mit nur einem Elternteil und zwei oder mehr minderjährigen Kindern
  • mit einem schwerbehinderten Kind
  • Familien mit nur einem Kind, sofern sie laufende Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Familie muss mit Hauptwohnsitz im Stadtkreis Heilbronn gemeldet sein und sich hier mit einem gültigen Aufenthaltstitel aufhalten (Duldung oder Gestattung genügen nicht). Das gesamte Nettofamilieneinkommen darf das 1,3-fache der Eck-Regelsätze nach dem SGB II und SGB XII nicht übersteigen. Dabei werden auch die Kaltmiete und Wohngeld berücksichtigt. Die Berechnung der Einkommensgrenze erfolgt bei den Bürgerämtern für jeden Einzelfall.

Empfänger von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII können den Familienpass online beantragen. Andere anspruchsberechtigte Personen beantragen den Familienpass persönlich beim Bürgeramt.

Bei den Bürgerämtern ist auch der Landesfamilienpass erhältlich.