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Bürgerservice A-Z

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Anmeldung bei Zuzug

Anmeldung bei Zuzug

Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in Heilbronn anmelden.

Zuständig für die Anmeldung sind die Bürgerämter in allen Stadtteilen und das Zentrale Bürgeramt im Heilbronner Rathaus. 

Bei Zuzug aus dem Ausland vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Geflüchtete aus der Ukraine melden sich im Rahmen der Vorsprache bei der Ausländerbehörde an. 

Voraussetzungen/Unterlagen

  • Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass von allen umziehenden Personen (falls bei Kindern noch kein Ausweis oder Pass ausgestellt wurde, wird die Geburtsurkunde benötigt). Persönliche Vorsprache ist erwünscht.
  • Aufenthaltstitel von allen umziehenden Angehörigen, ggf. Zusatzblatt, Fiktionsbescheinigung (sofern vorhanden)
  • Pass mit Visum
  • Wohnungsgeberbestätigung (bei Anmeldung vorzulegen)
  • Meldeschein (PDF-Datei, bei persönlicher Vorsprache nicht erforderlich.)
  • Einverständniserklärung (auch formlos möglich) oder familiengerichtliche Entscheidung, falls unter 16-jährige Kinder nach einer Trennung erstmals aus der bisherigen gemeinsamen Wohnung bei einem Elternteil angemeldet werden sollen oder die Hauptwohnung zum anderen Elternteil gewechselt werden soll
  • Standesamtliche Urkunden zur Eheschließung/ Scheidung, bei Zuzug aus dem Ausland auch Geburtsurkunden

Ausnahmen von der Meldepflicht

Folgende Ausnahmen von der Meldepflicht wurden in das Bundesmeldegesetz neu aufgenommen:

  • Wer in Deutschland aktuell bei einer Meldebehörde gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese weitere Wohnung nicht anmelden. Nach Ablauf der sechs Monate ist die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen vorzunehmen, wenn die Wohnung tatsächlich weiter benutzt wird. *
  • Für Personen, die sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht gemeldet sind, besteht eine Anmeldepflicht nach drei Monaten.
  • Solange Bürgerinnen und Bürger aktuell bei einer Meldebehörde in Deutschland gemeldet sind, müssen sie sich generell nicht anmelden, wenn sie in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dienen, aufgenommen werden oder dort einziehen.*

* Die Ausnahmen greifen allerdings nur, wenn es sich um keine „Scheinwohnung“ handelt – die Wohnung muss tatsächlich noch bestehen und auch genutzt werden können.

Gebühren

Die Anmeldung und Adressänderung von Personalausweisen und Reisepässen ist kostenlos.