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Bürgerservice A-Z

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Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren wird ein neues Instrument zur Beschleunigung der Einreise von Fachkräften geschaffen. Bei Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebotes kann der Arbeitgeber in Vollmacht des Ausländers gegen Zahlung einer Gebühr ein „beschleunigtes Fachkräfteverfahren“ beantragen.

Im beschleunigten Fachkräfteverfahren obliegt der Ausländerbehörde die Beratung des Arbeitgebers über die Einreisevoraussetzungen der Fachkraft insgesamt, die Prüfung der ausländerrechtlichen Voraussetzungen sowie, soweit erforderlich, das Betreiben des Anerkennungsverfahrens und das Einholen der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Alle beteiligten Behörden sind an enge Fristen gebunden. Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt entnehmen.