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Die Biotonne

Heute schon getrennt? Jeder Haushalt in der Stadt Heilbronn ist verpflichtet, Bioabfälle getrennt zu sammeln und über die öffentliche Abfallabfuhr bereitzustellen. Die gemeinschaftliche Nutzung einer Biotonne durch mehrere Haushalte ist möglich. Bioabfälle gehören in die Biotonne. Machen Sie mit!

In die Biotonne gehören

Nicht in die Biotonne gehören

z. B. Salat-, Gemüse- und Obstreste, überlagerte Nahrungsmittel, feste Speisereste, Nussschalen, Kaffee- und Teesatz (mit Filter), Eierschalen, Topfpflanzen, Schnittblumen (ohne Bindedraht), Federn, Haare, Papiertaschentücher, Papierservietten, Fallobst, Laub, Unkräuter, Grasschnittz. B. Plastiktüten, Windeln, Hygieneartikel, flüssige Speisereste, Staubsaugerbeutel, Asche, Zigarettenkippen, Kehricht, Dosen, Alufolie, Getränkekartons, Textilien, Katzenstreu, Leder, Wolle, Holz, beschichtetes Papier. Auch großvolumige Grünabfälle (z. B. Baum und Strauchschnitt) gehöre nicht in die Biotonne, sondern in die speziellen Grünabfallcontainer oder zur Bündelsammlung.

 

Behältervolumen

60 Liter
80 Liter
120 Liter
240 Liter

Biotonnen werden von den Entsorgungsbetrieben leihweise zur Verfügung gestellt. Ansprechpartner für die Bestellung, Kündigung und Umbestellung von Biotonnen ist die Abfallgebührenabteilung.

  • Erstbestellung
    Die gemeinschaftliche Nutzung einer Biotonne durch mehrere Haushalte ist möglich. Für die Beantragung einer Behältergemeinschaft ist die Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung des Rechnungsempfängers bei den Entsorgungsbetrieben erforderlich. Sofern keine Gemeinschaftsbehälter an der Adresse vorhanden sind, erfolgt die schriftliche Bestellung der gebührenpflichtigen Biotonne zeitgleich mit der Bestellung des Restmüllbehälters mit folgendem Formular. Die Bestellung ist auch in jedem Bürgeramt oder direkt bei den Entsorgungsbetrieben (Abteilung Abfallgebühren) möglich.
     
  • Umzug innerhalb von Heilbronn
    Bei einem Umzug innerhalb Heilbronns sind die Abfallbehälter mitzunehmen, sofern an der neuen Adresse keine Gemeinschaftsbehälter vorhanden sind. Behältermitnahmen oder notwendige Abholungen sind den Entsorgungsbetrieben schriftlich mitzuteilen. E-Mail
     
  • Kündigung bei Wegzug
    Bei einem Wegzug aus Heilbronn ergeht nach der melderechtlichen Abmeldung ein Abfallgebührenschlussbescheid, dem entsprechende Abholzettel mit Informationen zum Behälterabzug und zum Abholtermin beigefügt sind. Diese sind auf die Deckel der zurückzugebenden Behälter anzubringen und die Behälter dann zum jeweiligen Abholtermin leer und gut sichtbar am Hauseingang / unter der Hausnummer an der abgemeldeten Adresse (nicht am Leerungsort) bereitzustellen. Ansonsten müssen die Behälter im Entsorgungszentrum Heilbronn abgegeben werden.
     
  • Tausch Behältergröße
    Die Behältergröße der Biotonne kann nach Bedarf auf die Wunschgröße angepasst werden. Der Tauschantrag muss schriftlich erfolgen. Zum Formular

 

  • Die Leerung der Biotonne findet alle 14 Tage statt, von Mitte Juni bis Oktober wöchentlich.
  • Bereitstellung am Abfuhrtag ab 7 Uhr am Straßenrand mit geschlossenem Deckel.
  • Nach der Leerung den Behälter umgehend zurückstellen.
  • Bei falscher Bereitstellung (Zeitpunkt oder unzulässige Weise) besteht kein Anspruch auf Leerung.

Zum Abfallkalender

Biotonnen müssen vor der Leerung kontrolliert werden, um sicherzustellen, dass außer Bioabfällen keine anderen Abfälle enthalten sind. Falsch befüllte Biotonnen, die z. B. Plastiktüten oder Restmüll enthalten, werden nach der Kontrolle nicht geleert und müssen vom Nutzer nachsortiert werden. Alternativ kann die falsch befüllte Biotonne auch mit einer Banderole versehen und bei der nächsten Restmüllabfuhr einmalig zur Leerung bereitgestellt werden. Kostenpflichtige Banderolen sind bei allen Bürgerämtern und im Technischen Rathaus erhältlich.
 

VolumenKosten für Banderole
  60 Liter  8,00 EUR
  80 Liter11,00 EUR
120 Liter16,00 EUR
240 Liter32,00 EUR