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Bürger- und Sozialfonds

Bürger- und Sozialfonds

Die Stadt Heilbronn gewährt Menschen in besonderen sozialen Notlagen und in Härtefällen Leistungen aus dem Bürger- und Sozialfonds. Leistungen des Fonds kommen allerdings nur in den Fällen in Betracht, in denen vorrangige Sozialleistungen nicht greifen.

Berechtigte Personen sind Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Sozialgesetzbuch, dem Wohngeldgesetz und Empfänger des Kindergeldzuschlags. Außerdem können Menschen ohne Sozialleistungsbezug in besonderen Notlagen und Härtefällen einen Antrag auf Unterstützungsleistungen stellen. Ein Rechtsanspruch auf Mittel aus dem Sozialfonds besteht nicht. 

Leistungen aus dem Bürger- und Sozialfonds können für folgende Bereiche gewährt werden:

  • Mobilität
  • Gesundheit
  • Wohnraumsicherung
  • Soziale Teilhabe
  • Sonstige besondere soziale Notlagen.

Die genauen Regelungen für die Gewährung von Leistungen sind den Leitlinien für die Einführung eines Bürger- und Sozialfonds zu entnehmen.

Anträge auf Leistungen aus dem Bürger- und Sozialfonds können beim Amt für Familie, Jugend und Senioren oder über Organisationen gestellt werden. 

Die Verwaltung informiert den Gemeinderat über die Verwendung der Mittel.

Der Fonds speist sich aus Mitteln der Aktion „Menschen in Not“, dem Nachlass Ingrid Kleinbach, sowie der Achtung´schen Stiftung. Weitere Spenden und Nachlässe, welche der Stadt Heilbronn zufließen werden den Fonds zukünftig ergänzen.