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Gewerbliche Personenbeförderung

Gewerbliche Personenbeförderung

Wer als Unternehmer geschäftsmäßig oder gegen Entgelt Personen mit Taxen, Mietwagen oder Kraftomnibussen im Gelegenheitsverkehr befördern will, benötigt eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG).

Die Genehmigung wird erteilt, wenn das Unternehmen oder der Unternehmer und die zur Führung der Geschäfte bestellte Person über die notwendige Zuverlässigkeit und die erforderliche fachliche Eignung im Sinne des PBefG verfügen und die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens sichergestellt ist. Daher sind neben dem Antrag - das Antragsformular ist im Bereich Gewerblicher Güter- und Personenverkehr, im 3. Stock des Ordnungsamtes, Zimmer 306, erhältlich - verschiedene Unterlagen vorzulegen, die in der Checkliste Unterlagen PBefG aufgeführt sind.

Hinweis: Die Anzahl der Taxenkonzessionen ist begrenzt. Derzeit gibt es im Stadtgebiet Heilbronn ein Überangebot an Taxen, so dass eine Genehmigung für den Verkehr mit Taxen nur im Falle der Genehmigungsübertragung erteilt werden kann.  

Rechtliche Grundlagen

Personenbeförderungsgesetz