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Ummeldung bei Umzug innerhalb der Stadt

Digitales Rathaus

Digitales Rathaus - In diesem Bereich können Sie Leistungen auch online beantragen!

Ummeldung bei Umzug innerhalb der Stadt

Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug in Heilbronn ummelden.

Zuständig für die Ummeldung sind die Bürgerämter in allen Stadtteilen und das Zentrale Bürgeramt im Heilbronner Rathaus. 

Voraussetzungen/Unterlagen

  • Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass von allen umziehenden Personen (falls bei Kindern noch kein Ausweis oder Pass ausgestellt wurde, wird die Geburtsurkunde benötigt)
  • Aufenthaltstitel von allen umziehenden Angehörigen, ggf. Zusatzblatt, Fiktionsbescheinigung (sofern vorhanden) sowie ausländischer Pass.
  • Wohnungsgeberbestätigung (bei der Anmeldung vorzulegen)
  • Einverständniserklärung (auch formlos möglich) oder familiengerichtliche Entscheidung, falls unter 16-jährige Kinder nach einer Trennung erstmals aus der bisherigen gemeinsamen Wohnung bei einem Elternteil angemeldet werden sollen oder die Hauptwohnung zum anderen Elternteil gewechselt werden soll
  • Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung I, falls vorhanden

Wenn Sie nicht persönlich kommen können, füllen Sie bitte diesen Meldeschein vollständig aus und unterschreiben ihn. Bitte geben Sie der Person, die Sie vertritt, aber Ihren Personalausweis oder Reisepass mit, damit wir gleich die Adresse korrigieren können.

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(Service-BW-Antrag, Registrierung notwendig)

Umzug innerhalb Heilbronn melden

Gebühren

Die Ummeldung und Adress-Änderung von Personalausweisen und Reisepässen ist kostenlos. Die Änderung von Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung I kostet 10,80 Euro.

Tipp

Tipp: Hier finden Sie Informationen zur Abfallentsorgung