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Waffenbehörde

Waffenbehörde: Waffen und Sprengstoff

Für die Erteilung von waffen- und sprengstoffrechtlichen Erlaubnissen ist das Ordnungsamt der Stadt Heilbronn zuständig. Waffenrechtliche Erlaubnisse sind grundsätzlich erforderlich für den Erwerb, Besitz oder das Mitführen von Waffen bzw. den Erwerb und Besitz von Munitionen.

Im Sprengstoffbereich berechtigt die Erlaubnis grundsätzlich nur zum Erwerb, Verbringen sowie zum Umgang (ausgenommen das Herstellen) der in der Erlaubnis eingetragenen explosionsgefährlichen Stoffe.

Explosionsgefährliche Stoffe sind u. a. Schwarzpulver zum Vorderlader- und Böllerschießen und Nitrozellulosepulver zum Wiederladen von Patronenhülsen. Wer mit diesen explosionsgefährlichen Stoffen umgehen will, benötigt eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz.

Bei Beantragung einer waffenrechtlichen/sprengstoffrechtlichen Erlaubnis wird die Zuverlässigkeit, Sachkunde und das Bedürfnis der Antragsteller geprüft.

Für das Abbrennen eines Feuerwerkes, durch Personen ohne Erlaubnis, ist dies nur am 31. Dezember und am 1. Januar eines Jahres gestattet. Soll außerhalb dieser Zeit ein Feuerwerk gezündet werden, benötigt man eine Ausnahmegenehmigung nach dem Sprengstoffgesetz/Sprengstoffverordnung.

Zu den Aufgaben der Waffenbehörde gehört unter anderem:

  • Das Bearbeiten und Entscheiden über Anträge auf Erteilung von Waffenbesitzkarten, Waffenscheinen, Europäischen Feuerwaffenpässen, Munitionserwerbscheine, Feuerwerke und Erlaubnisse gemäß § 7, 20, 27 Sprengstoffgesetz
  • Das Eintragen von Waffen bei Waffenkauf bzw. -verkauf auf Waffenbesitzkarten und Europäischen Feuerwaffenpässen
  • Überprüfung und Registrierung Waffenaufbewahrung
  • Das Durchführen der Zuverlässigkeitsprüfung von Inhabern von Waffenbesitzkarten
  • Das Ermitteln von Erben bei Verstorbenen sowie Klären des Verbleibs von Schusswaffen
  • Die Überprüfung von Schießstätten
  • Der Widerruf von Waffenbesitzkarten bei Unzuverlässigkeit
  • Das Erteilen von Waffenhandelserlaubnissen und –herstellungserlaubnissen