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Bürgerservice A-Z

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Neufahrzeuge zulassen

Tipp

Die städtische Zulassungsstelle kann nur mit einem im Voraus vereinbarten Termin besucht werden. Termine können Sie per Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07131 56-3636 vereinbaren. Zudem stehen viele unserer Leistungen auch als Online-Dienste zur Verfügung.

Sie können ihr Neufahrzeug online zulassen oder einen Termin in der KfZ-Zulassungsstelle buchen. Egal welchen Weg Sie wählen, auf dieser Seite erfahren Sie alles rund um den Vorgang und die notwendigen Unterlagen.

Online Zulassung mit iKfZ

Die Online-Zulassung ist schnell, einfach und günstig. Sie erhalten innerhalb weniger Tage Zulassungsbescheid, Plaketten und alle notwendigen Unterlagen bequem per Post. Und das Beste: Wenn Sie bereits die Kennzeichen Zuhause haben, können Sie nach der Zulassung direkt losfahren und müssen lediglich die ausgedruckte Bestätigung mitführen.

  • Zulassungsdokument Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode Der Fahrzeugbrief ist eines der wichtigsten Zulassungspapiere für Fahrzeuge. Sie erhalten ihn beim Fahrzeugkauf mit dem Fahrzeug.
  • Elektronische Versicherungsbestätigung / eVB-Nr. (früher „Versicherungsdoppelkarte") Mit der elektronische Versicherungsbestätigung weist die Versicherung nach, dass für ein Kraftfahrzeug ein Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Sie erhalten diese von Ihrer KfZ-Versicherung.
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP) Hier müssen Sie das Datum der gültigen Hauptuntersuchung (HU) und je nach Fahrzeugtyp das Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP) angeben.
  • Bankverbindung (IBAN)/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
  • Zur Identifizierung:
    • Neuer Personalausweis (nPA) oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion)
    • ein Smart-Phone mit der kostenlosen „AusweisApp2“ oder ein Kartenlesegerät 
    • ALTERNATIV:BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/elD/eAT-Authentifizierung
    • Juristische Personen benötigen ein Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat

Weitere Informationen vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Die einzelnen Vorgänge hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) übersichtlich in folgendem Flyer dargestellt:
>> i-Kfz - Internetbasierte Fahrzeugzulassung

Weitere Informationen zu den Vorgängen finden Sie auf der Homepage des BMVI:
>> Informationen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung


KfZ Zulassung vor Ort

Selbstverständlich können Sie auch weiterhin Ihr KfZ vor Ort zulassen. Hierzu buchen Sie bitte einen Termin bei der KfZ-Zulassungsstelle.

Unterlagen die Ihnen bereits vorliegen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II, Fahrzeugbrief) Der Fahrzeugbrief ist eines der wichtigsten Zulassungspapiere für Fahrzeuge. Sie erhalten ihn beim Fahrzeugkauf mit dem Fahrzeug.
  • Elektronische Versicherungsbestätigung / eVB-Nr. (früher „Versicherungsdoppelkarte") Mit der elektronische Versicherungsbestätigung weist die Versicherung nach, dass für ein Kraftfahrzeug ein Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Sie erhalten diese von Ihrer KfZ-Versicherung.
  • CoC-Papier (EWG-Übereinstimmungserklärung) Jeder in der EU verkaufte Neuwagen muss deren Normen entsprechen. Bescheinigt wird das mit den sogenannten CoC-Papieren. Das Papier muss Ihnen bei einem Neuwagen-Kauf vom Verkäufer übergeben werden.
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des künftigen Halters (gegebenenfalls mit Aufenthaltsgenehmigung). Bei Zulassung auf Gewerbebetriebe zusätzlich aktuelle Gewerbeanmeldung und Registerauszug (z.B. Handelsregister).

In folgenden Fällen werden zusätzliche Unterlagen benötigt:

1. Zulassung eines Neufahrzeuges auf Minderjährige:

2. Zulassung eines Neufahrzeuges aus dem EU-Ausland, für das bisher noch keine deutsche ZB II ausgestellt wurde:

  • Umsatzsteuererklärung
  • Neuwagenrechnung und Bescheinigung vom Hersteller, Exporteur oder Importeur, dass noch keinerlei Fahrzeugpapiere ausgestellt wurden und aus welchem Land das Fahrzeug eingeführt wurde.
  • Fahrzeug ist gegebenenfalls vorzuführen

3. Zulassung eines Neufahrzeuges aus Nicht-EU-Ländern, für das bisher noch keine deutsche ZB II ausgestellt wurde:

  • Verzollungsnachweis
  • Vollgutachten einer anerkannten technischen Prüfstelle (§ 21 StVZO)
  • Fahrzeug ist gegebenenfalls vorzuführen

Woher bekomme ich mein Kennzeichen?

Ihr Kennzeichen können Sie vorab als Wunschkennzeichen bei uns reservieren und bei einem Dienstleister Ihrer Wahl prägen lassen. Bei uns erhalten Sie außerdem Kurzzeitkennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten