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Abfall-ABC

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Elektrogroßgeräte

Entsorgungswege:

Es besteht aber auch die Möglichkeit ein Rücknahmesystem der Hersteller oder Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten zu nutzen.
Hierbei gelten folgende Regeln:

1. Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern

  • Verpflichtung beim Verkauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes ein Altgerät der gleichen Art kostenfrei zurückzunehmen (1:1 Rücknahme)
  • Altgeräte unter 25 Zentimeter in haushaltsüblichen Mengen kostenfrei zurückzunehmen. Die Rücknahme ist nicht an einen Kauf eines Neugerätes geknüpft (0:1 Rücknahme)

2. Bei einem Versandhandel bezieht sich die Mindestfläche von 400 Quadratmetern auf die gesamte Lager- und Versandfläche des Händlers.

  • Ob die Altgeräte an den Händler geschickt werden können oder dieser eine andere Form der Rücknahme einrichtet, bleibt dem Händler überlassen.