Kontrastansicht zur Hauptnavigation zum Hauptinhalt
1

Abfall-ABC

A  |  B  |  C  |  D  |  E  |  F  |  G  |  H  |  I  |  J  |  K  |  L  |  M  |  N  |  O  |  P  |  Q  |  R  |  S  |  T  |  U  |  V  |  W  |  X  |  Y  |  Z

Elektrokleingeräte

Entsorgungsweg:

Es besteht aber auch die Möglichkeit ein Rücknahmesystem der Hersteller oder Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten zu nutzen.
Hierbei gelten folgende Regeln:

1. Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern

  • Verpflichtung beim Verkauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes ein Altgerät der gleichen Art kostenfrei zurückzunehmen (1:1 Rücknahme)
  • Altgeräte unter 25 Zentimeter in haushaltsüblichen Mengen kostenfrei zurückzunehmen. Die Rücknahme ist nicht an einen Kauf eines Neugerätes geknüpft (0:1 Rücknahme)

2. Bei einem Versandhandel bezieht sich die Mindestfläche von 400 Quadratmetern auf die gesamte Lager- und Versandfläche des Händlers.

  • Ob die Altgeräte an den Händler geschickt werden können oder dieser eine andere Form der Rücknahme einrichtet, bleibt dem Händler überlassen.

In ausgedienten Elektrogeräten schlummern viele wertvolle Rohstoffe, die zurückgewonnen und für neue Produkte verwendet werden können. Warum die richtige Entsorgung so wichtig ist, zeigt dieser Film vom Ministerium für Umwelt.